Polizeiliche Kriminalstatistik. Jahresbericht 2013

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/80071
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-800713
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-21466
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2014
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Baden-Württemberg , Kriminalität
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Inhaltszusammenfassung:

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche ausgewiesen. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten, politisch motivierte Kriminalität und Verkehrsdelikte. Straftaten gemäß der §§ 315, 315 b StGB und § 22 a StVG gelten nicht als Verkehrsdelikte im Sinne der PKS. Die bekannt gewordenen Fälle werden grundsätzlich nach dem Tatortprinzip erfasst, d.h. unabhängig von den bearbeitenden Dienststellen und vom Wohnort der Tatverdächtigen. Die Erfassung erfolgt erst zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen vor Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht. Straftaten, die außerhalb von Baden-Württemberg verübt wurden, bleiben unberücksichtigt. Um ein möglichst vollständiges Bild der objektiven Sicherheitslage zu erhalten, werden in die Erfassung zur PKS auch die von strafunmündigen Kindern oder von schuldunfähigen psychisch Kranken begangenen Taten einbezogen. Bei unaufgeklärten Fällen sind ohnehin Alter und Schuldfähigkeit der Täter selten bekannt. Der Erfassung liegt ein unter teils strafrechtlichen, teils kriminologischen Aspekten aufgebauter Straftatenkatalog zugrunde. Die vorliegende Jahresstatistik basiert auf Auswertungen bundeseinheitlicher bzw. landesspezifischer PKS-Tabellen. Die geltenden Standardtabellen sind als eigene Dateien im Anhang beigefügt.

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