Inhaltszusammenfassung:
Das Lagebild dient der Bereitstellung von Informationen zur Entwicklung „Menschenhandel
zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“. Die Daten ergeben sich aus Meldungen der Polizeibehörden
Nordrhein-Westfalens (NRW), die nach einem bundesweit einheitlichen Standard
erhoben werden. Im Bereich der Opferdaten (Nr. 1.4) ist zu beachten, dass zur besseren
Differenzierung bei den Angaben zum Verbleib nach Verfahrenseröffnung und der Art der
Anwerbung seit 2015 Mehrfachnennungen möglich sind. Die Meldungen zum Lagebild betreffen nur Verfahren
wegen des Verdachts des Menschenhandels zum
Zweck der sexuellen Ausbeutung (§ 232 StGB) oder
dessen Förderung (§ 233a StGB), die die Polizei im
Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 nach Abschluss
ihrer Ermittlungen an die Staatsanwaltschaften abgegeben
hat. Klammerwerte im Text sind, sofern nicht
anders angegeben, die Vergleichszahlen des Vorjahres.
Weitere Straftaten zum Nachteil von (Zwangs-)
Prostituierten wie Körperverletzung, Vergewaltigung,
Freiheitsberaubung oder Bedrohung werden nicht
abgebildet, sofern sie nicht in Verbindung mit § 232
StGB angezeigt wurden. Aus fachlichen Gründen werden Fälle des Menschenhandels
zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft
gemäß § 233 StGB nicht berücksichtigt, da sie phänomenologisch
mit denen zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung nicht vergleichbar sind.
Die Kriterien für die Erfassung polizeilich bekannt
gewordener Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik
(PKS) weichen von denen für dieses Lagebild
ab. Insoweit können die Daten dieses Lagebildes und
der PKS differieren.
Da das Lagebild ausschließlich die den Strafverfolgungsbehörden
bekannt gewordenen Fälle darstellt,
spiegelt es nur einen Teil der tatsächlichen Entwicklung
wider.