Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Lagebild für NRW 2015

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/80053
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-800532
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-21448
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2016
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Nordrhein-Westfalen , Menschenhandel
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Inhaltszusammenfassung:

Das Lagebild dient der Bereitstellung von Informationen zur Entwicklung „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“. Die Daten ergeben sich aus Meldungen der Polizeibehörden Nordrhein-Westfalens (NRW), die nach einem bundesweit einheitlichen Standard erhoben werden. Im Bereich der Opferdaten (Nr. 1.4) ist zu beachten, dass zur besseren Differenzierung bei den Angaben zum Verbleib nach Verfahrenseröffnung und der Art der Anwerbung seit 2015 Mehrfachnennungen möglich sind. Die Meldungen zum Lagebild betreffen nur Verfahren wegen des Verdachts des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (§ 232 StGB) oder dessen Förderung (§ 233a StGB), die die Polizei im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 nach Abschluss ihrer Ermittlungen an die Staatsanwaltschaften abgegeben hat. Klammerwerte im Text sind, sofern nicht anders angegeben, die Vergleichszahlen des Vorjahres. Weitere Straftaten zum Nachteil von (Zwangs-) Prostituierten wie Körperverletzung, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung oder Bedrohung werden nicht abgebildet, sofern sie nicht in Verbindung mit § 232 StGB angezeigt wurden. Aus fachlichen Gründen werden Fälle des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gemäß § 233 StGB nicht berücksichtigt, da sie phänomenologisch mit denen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nicht vergleichbar sind. Die Kriterien für die Erfassung polizeilich bekannt gewordener Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) weichen von denen für dieses Lagebild ab. Insoweit können die Daten dieses Lagebildes und der PKS differieren. Da das Lagebild ausschließlich die den Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordenen Fälle darstellt, spiegelt es nur einen Teil der tatsächlichen Entwicklung wider.

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