Inhaltszusammenfassung:
Das Lagebild Finanzermittlungen enthält wesentliche Aussagen für die Bereiche Geldwäscheermittlungen und
Vermögensabschöpfung. Die im Bereich „Verdachtsmeldungen“ dargestellten Ergebnisse basieren auf der
Grundlage gemeldeter Geldwäscheverdachtsfälle gemäß § 11 des Geldwäschegesetzes (GwG). In Abgrenzung
zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), in der nur Straftaten mit hinreichendem Tatverdacht gemäß
§ 152 Abs. 2 StPO erfasst werden, liegt die Schwelle zur Erstattung einer Verdachtsmeldung unterhalb dieses
Anfangsverdachts. Die Verdachtsmeldungen gemäß § 11 GwG erfüllen daher nicht die Erfassungskriterien der
PKS.
Im vorliegenden Lagebild werden Kernaussagen zur Bearbeitung von Verdachtsmeldungen getroffen, die hauptsächlich
an Verpflichtete des Geldwäschegesetzes adressiert sind. Beispielhafte Sachverhaltsdarstellungen,
deren Verfahrensursprung in allen Fällen auf Verdachtsmeldungen gemäß § 11 GwG beruhen, sind als Anlage
Ziff. 4.3 „Beispielhafte Phänomene / Sachverhaltsdarstellungen“ aufgeführt.
Die Darstellung im Bereich „Vermögensabschöpfung“ verfolgt vorrangig das Ziel, steuerungsrelevante Kernaussagen
für polizeiliche Entscheidungsträger abzubilden. Die Inhalte stellen ausschließlich die seitens der Finanzermittlungsdienststellen
durchgeführten Maßnahmen dar.