Finanzermittlungen. Lagebild 2011

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/80004
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-800042
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-21399
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2012
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Nordrhein-Westfalen , Geldwäsche
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Inhaltszusammenfassung:

Das Lagebild Finanzermittlungen enthält wesentliche Aussagen für die Bereiche Geldwäscheermittlungen und Vermögensabschöpfung. Die im Bereich „Verdachtsmeldungen“ dargestellten Ergebnisse basieren auf der Grundlage gemeldeter Geldwäscheverdachtsfälle gemäß § 11 des Geldwäschegesetzes (GwG). In Abgrenzung zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), in der nur Straftaten mit hinreichendem Tatverdacht gemäß § 152 Abs. 2 StPO erfasst werden, liegt die Schwelle zur Erstattung einer Verdachtsmeldung unterhalb dieses Anfangsverdachts. Die Verdachtsmeldungen gemäß § 11 GwG erfüllen daher nicht die Erfassungskriterien der PKS. Im vorliegenden Lagebild werden Kernaussagen zur Bearbeitung von Verdachtsmeldungen getroffen, die hauptsächlich an Verpflichtete des Geldwäschegesetzes adressiert sind. Beispielhafte Sachverhaltsdarstellungen, deren Verfahrensursprung in allen Fällen auf Verdachtsmeldungen gemäß § 11 GwG beruhen, sind als Anlage Ziff. 4.3 „Beispielhafte Phänomene / Sachverhaltsdarstellungen“ aufgeführt. Die Darstellung im Bereich „Vermögensabschöpfung“ verfolgt vorrangig das Ziel, steuerungsrelevante Kernaussagen für polizeiliche Entscheidungsträger abzubilden. Die Inhalte stellen ausschließlich die seitens der Finanzermittlungsdienststellen durchgeführten Maßnahmen dar.

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