Inhaltszusammenfassung:
Sie dient der Beobachtung der regionalen und überregionalen Kriminalität sowie einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises als auch der Veränderung von Kriminalitätsquotienten (Verhältniszahlen, die der vergleichenden Beurteilung der Kriminalität dienen). Weiterhin bietet sie eine Basis für die Erlangung von Erkenntnissen zur vorbeugenden und verfolgenden Kriminalitätsbekämpfung, für organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie für kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen. Sie ist somit ein wichtiges Instrument bei der Wahrnehmung verschiedener polizeilicher und kriminalpolizeilicher Aufgaben.
Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in der PKS nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft (StA) oder das Gericht erfolgt. Zudem gibt sie Aufschluss über die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen oder Opfern. Nicht enthalten sind Fälle der Politisch motivierten Kriminalität, Verkehrsdelikte sowie Ordnungswidrigkeiten.
Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik wird jedoch durch verschiedene Einflussgrößen begrenzt. So wird in der PKS nur das sogenannte Hellfeld (der Polizei bekannt gewordene Kriminalität) erfasst. Aufgrund fehlender statistischer Daten kann das sogenannte Dunkelfeld - hierbei handelt es sich um die der Polizei nicht bekannt gewordene Kriminalität - in der PKS nicht abgebildet werden. Der Umfang dieses Dunkelfeldes hängt von der Art des Delikts ab und ändert sich unter dem Einfluss variabler Faktoren (zum Beispiel Anzeigebereitschaft der Bevölkerung oder Intensität der Verbrechensbekämpfung) im Zeitablauf.
Es kann daher nicht von einer feststehenden Relation zwischen begangenen und statistisch erfassten Straftaten ausgegangen werden. Zudem kann die Vergleichbarkeit der Polizeilichen Kriminalstatistik in bestimmten Deliktsbereichen durch Rechtsänderungen erheblich beeinträchtigt werden. Unter Berücksichtigung dieser Einflussgrößen ist die PKS ein wichtiges Instrument bei der Wahrnehmung polizeilicher Arbeit.