Inhaltszusammenfassung:
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen
strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit
im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien
Bild der angezeigten Kriminalität führen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik dient der Beobachtung der Kriminalität insgesamt und einzelner Deliktsarten,
des Umfanges und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von
Kriminalitätsquotienten, der Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung,
organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen
und kriminalpolitische Maßnahmen. In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden in Monatszeiträumen die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen
und Vergehen, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, gemäß Straftatenkatalog und die von
der Polizei ermittelten Tatverdächtigen erfasst.
Antragsdelikte sind auch dann statistisch erfasst, wenn der Strafantrag nicht gestellt oder zurückgenommen
wurde.