Der Bankrott durch Organe juristischer Personen.

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URI: http://hdl.handle.net/10900/78366
http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-783661
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-783666
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-19764
Dokumentart: Book
Date: 2007
Source: Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik ; (2007) 5
Language: German
Faculty: Kriminologisches Repository
Department: Kriminologie
DDC Classifikation: 340 - Law
Keywords: Deutschland , Juristische Person , Organ <Recht> , Bankrott , Untreue , Insolvenzstrafrecht
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Inhaltszusammenfassung:

Die strafrechtliche Bewertung einer Tat kann auf den ersten Blick oft völlig anders ausfallen, als sie durch die Gerichte in ständiger Rechtsprechung tatsächlich erfolgt. Ein Beispiel hierfür ist die Interessentheorie zur Abgrenzung des Bankrotttatbestandes (§ 283 StGB) und der Untreue (§ 266 StGB) bei Taten von Organen juristischer Personen, die über § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB der Strafverfolgung unterliegen. Angewandt wird diese Theorie von der Rechtsprechung fast ohne Abweichung seit dem Jahre 1908. Beruhend auf der zuvor erwähnten Abgrenzungsfrage und auf einer einleitenden Schilderung der historischen Entwicklung des Insolvenzstrafrechts im Allgemeinen, stellt die Arbeit den heutigen Sachstand in dieser Streitfrage und dessen praktische Auswirkungen dar. Abschließend nutzt der Autor vor allem die geschichtlichen Erkenntnisse, um die Interessentheorie zu entkräften und einen eigenen objektiv-funktionalen Ansatz zu begründen.

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