Der Tatbegriff des § 24 StGB

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dc.contributor.author Scheinfeld, Jörg
dc.date.accessioned 2017-11-08T13:26:24Z
dc.date.available 2017-11-08T13:26:24Z
dc.date.issued 2006
dc.identifier.other 498171434 de_DE
dc.identifier.uri http://hdl.handle.net/10900/78364
dc.identifier.uri http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-783645 de_DE
dc.identifier.uri http://dx.doi.org/10.15496/publikation-19762
dc.description.abstract Ein Straftatversuch verläuft oft anders, als der Täter ihn sich bei Beginn vorstellte. Ob trotz solcher Änderungen das dem Täter mögliche Weiterhandeln noch Fortsetzung des begonnenen Versuchs wäre, hängt von der Auslegung des Tatbegriffs ab, davon also, ob das Ausgeführte mit dem Möglichen zu einer „Tat“ i.S.d. § 24 StGB verschmelzen würde. Rechtsprechung und Teile der Literatur haben diese Fragestellung aus dem Blick verloren und lösen problematische Fälle über die Anwendung gesetzesfremder Begriffe und ungeschriebener Rechtsfiguren. Die methodische Überzeugung des Autors ist es, dass dieser Weg in die Irre führt. Er stellt daher früh die Weiche, allein das Gesetz entscheidend sein zu lassen. Seine Ergebnisse gewinnt er aus einer methodengerechten Auslegung des § 24 StGB. de_DE
dc.language.iso de de_DE
dc.publisher Universität Tübingen de_DE
dc.subject.classification Deutschland , Rücktritt vom Versuch , Straftat , Begriff de_DE
dc.subject.ddc 340 de_DE
dc.title Der Tatbegriff des § 24 StGB de_DE
dc.type Book de_DE
utue.publikation.fachbereich Kriminologie de_DE
utue.publikation.fakultaet Kriminologisches Repository de_DE
utue.opus.portal kdoku de_DE
utue.publikation.source Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik ; (2006) 3

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