Denkmalpflegerischer Werteplan. Gesamtanlage Rosenfeld - The Historical Ensemble of Rosenfeld

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/77641
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-776419
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-19042
Dokumentart: Abschlussarbeit (Master)
Erscheinungsdatum: 2014-07-23
Sprache: Deutsch
Fakultät: 9 Sonstige / Externe
Fachbereich: Architektur
DDC-Klassifikation: 720 - Architektur
Schlagworte: Denkmalpflege , Architektur , Geschichte , Kunstgeschichte , Bauforschung , Stadtplanung , Bamberg , Rosenfeld , Fachwerk , Mittelalter , Frühe Neuzeit , Hohenzollern , Württemberg , Baden-Württemberg
Freie Schlagwörter: Landesdenkmalamt
Lizenz: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=en http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=de
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Inhaltszusammenfassung:

Die Masterarbeit "Denkmalpflegerischer Werteplan. Gesamtanlage Rosenfeld" beinhaltet die gutachterliche denkmalpflegerische Aufnahme der Gebäude, des Straßen- und Wegenetzes, der Platzanlagen, der Grünzonen und der baulichen Kleinobjekte des historischen Kerns der württembergischen Kleinstadt Rosenfeld (Zollernalbkreis). Die Gesamtanlage Rosenfeld besteht aus dem Gebiet der 1255 erstmals erwähnten Stadt und ihren Erweiterungen innerhalb der letzten Stadtbefestigung bis 1600, sowie der Unteren Vorstadt und Teilen der Oberen Vorstadt. Abgerundet wird das Areal der Gesamtanlage durch die Grünflächen der nord- und südöstlichen Hangbereiche bis zu den Betten des Weingartenbachs und der Stunzach. Die um 1240 von den Herzögen von Teck gegründete Stadt wurde 1317 mit seiner Umgebung von den Grafen von Württemberg erworben und blieb landesherrliche Amtsstadt bis es 1808 in das Oberamt Sulz eingegliedert wurde. Der die Stadt beherrschende dreieckige Grundriss mitsamt den Resten der einst mächtigen Befestigungsanlage ist ebenso erhalten, wie der gut überlieferte Baubestand sowohl des 16. bis 19. Jahrhunderts, als auch vereinzelter Gebäude des 13. bis 15. Jahrhunderts. Die historische Bau- und Raumstruktur sowie die kulturlandschaftliche Einbettung begründen damit die Qualität der Stadt als Gesamtanlage gemäß §19 Denkmalschutzgesetz (Baden-Württemberg), an deren Erhaltung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

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