Nachweis der Amplifikation von Genen im Bereich von 12q13 im Epithel von odontogenen Zysten unter besonderer Berücksichtigung des keratozystischen odontogenen Tumors

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/74451
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-744519
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-15855
Dokumentart: Dissertation
Erscheinungsdatum: 2017-02-07
Sprache: Deutsch
Fakultät: 4 Medizinische Fakultät
Fachbereich: Zahnmedizin
Gutachter: Fend, Falko (Prof. Dr.)
Tag der mündl. Prüfung: 2016-12-16
DDC-Klassifikation: 610 - Medizin, Gesundheit
Schlagworte: Pathologie , Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung
Freie Schlagwörter: KZOT
keratozystisch odontogener Tumor
FISH
odontogene Zysten
Lizenz: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=en
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Inhaltszusammenfassung:

Die in der Literatur beschriebenen, klassischen histologischen Charakteristika sind insbesondere bei entzündlicher Überlagerung des Epithels nicht immer eindeutig zu erkennen. Folglich besteht der Bedarf nach einer verläßlichen Methode, um den KZOT eindeutig diagnostizieren und damit eine Abgrenzung zu den nicht-neoplastischen odontogenen Zysten ermöglichen zu können. Unter 494 Patientenfällen fielen alle Patienten (n = 134), die an einem KZOT im Zeitraum von 1993 bis 2010 erkrankt waren und deren Biopsiematerial verfügbar war. Die differentialdiagnostisch wichtigen Krankheiten der Kontrollgruppe, das sind die follikulären und radikulären Zysten, wurden auf etwa 100 Fälle begrenzt, da diese im allgemeinen wesentlich häufiger als KZOTs auftreten. Neben den odontogenen Zysten dienten dem Vergleich auch das Basalzellkarzinom (n = 20) und das Ameloblastom (n = 50). Mittels Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung konnte bei 375 Fällen, worunter sich 124 KZOTs befanden, zwar der Bereich des in der Literatur beschriebenen Amplikon 12q13.1-12q13.3 insbesondere in den Epithelzellkernen des KZOT markiert und ausgewertet werden, eine Amplifikation fand sich jedoch weder in den KZOT-Fällen noch in den Fällen der nicht-neoplastischen odontogenen Zysten, des Basalzellkarzinoms und des Ameloblastoms.

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