Inhaltszusammenfassung:
Der § 93 des Sicherheitspolizeigesetzes verpflichtet die Bundesregierung, dem National- und
dem Bundesrat jährlich den Bericht über die innere Sicherheit zu erstatten. Der
Sicherheitsbericht enthält einen Bericht über die Vollziehung dieses Bundesgesetzes im
abgelaufenen Jahre, der über die Schwerpunkte der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden, der
Sicherheitsakademie und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Aufschluss gibt.
Darüber hinaus enthält der Sicherheitsbericht die Kriminal- und Verurteiltenstatistik dieses
Jahres, Angaben über kriminalpolitisch wesentliche Entwicklungen aus der Sicht der
Bundesministerinnen für Inneres und für Justiz, das Ergebnis der stichprobenweise
vorgenommenen Überprüfung der Gesetzmäßigkeit einzelner DNA-Untersuchungen (§ 67),
statistische Angaben über die in diesem Jahr gemäß den §§ 88 bis 90 geführten Verfahren
sowie über die gegen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erhobenen Vorwürfe aus
disziplinar- und strafrechtlicher Sicht.
Schließlich enthält der Sicherheitsbericht die in diesem Jahr vom Menschenrechtsbeirat
erstatteten Empfehlungen samt den zugehörigen qualifizierten Mindermeinungen und den in
diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen.