Inhaltszusammenfassung:
Der § 93 des Sicherheitspolizeigesetzes verpflichtet die Bundesregierung, dem
National- und dem Bundesrat jährlich den Bericht über die innere Sicherheit zu
erstatten. Der Sicherheitsbericht enthält einen Bericht über die Vollziehung dieses
Bundesgesetzes im abgelaufenen Jahre, der über die Schwerpunkte der Tätigkeit
der Sicherheitsbehörden, der Sicherheitsakademie und der Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes Aufschluss gibt.
Darüber hinaus enthält der Sicherheitsbericht die Kriminal- und Verurteiltenstatistik
dieses Jahres, Angaben über kriminalpolitisch wesentliche Entwicklungen aus der
Sicht der Bundesministerinnen für Inneres und für Justiz, das Ergebnis der
stichprobenweise vorgenommenen Überprüfung der Gesetzmäßigkeit einzelner
DNA-Untersuchungen (§ 67), statistische Angaben über die in diesem Jahr gemäß
den §§ 88 bis 90 geführten Verfahren sowie über die gegen Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes erhobenen Vorwürfe aus disziplinar- und strafrechtlicher Sicht.
Schließlich enthält der Sicherheitsbericht die in diesemJahr vom Menschenrechtsbeirat
erstatteten Empfehlungen samt den zugehörigen qualifizierten Minderheitsmeinungen
und den in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen.