Inhaltszusammenfassung:
Mit dem vorliegenden Kriminalitätsbericht werden die von den
Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen im Berichtsjahr
gemeldeten Daten über die bekannt gewordenen gerichtlich strafbaren
Handlungen veröffentlicht. Der Kriminalitätsbericht ist eine
Anzeigenstatistik, das heißt, die Daten werden anlässlich der Vorlage der
Anzeige über eine strafbare Handlung an die Strafverfolgungsbehörde in die
Datenbank der EDV-Zentrale des Bundesministeriums für Inneres
gespeichert, dort aufbereitet und vom Bundeskriminalamt zu den
veröffentlichten Tabellen verarbeitet.
Ziel des Kriminalitätsberichtes ist es, unter sinnvoller Beschränkung der zu
erfassenden Daten und mit ökonomisch vertretbarem Arbeitsaufwand ein
möglichst umfassendes und realitätsgerechtes Bild des bekannt
gewordenen kriminellen Geschehens zu bieten.