Inhaltszusammenfassung:
Die folgende Handreichung wurde von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, die sich im Rahmen der Arbeiten am Nationalen Integrationsplan gebildet hat, um sich mit Problemen bei der Anwendung des SGB VIII im Falle einer drohenden oder erfolgten Zwangsverheiratung zu beschäftigen. Sie ist aus der Arbeits gruppe 4 des Nationalen Integrationsplans hervorgegangen, die zum Themenfeld „Lebenssituation von Frauen und Mädchen verbessern, Gleichberechtigung verwirklichen“ gearbeitet und in ihrer Unterarbeitsgruppe 1 „Integration durch Recht, Partizipation“ die Problematik der Zwangsverheiratung erörtert und am Ende hierzu ein breites Bündel von Maßnahmen und Selbstverpflichtungen in den Nationalen Integrationsplan eingestellt hat. Die folgende Handreichung gliedert sich in eine tatsächliche und rechtliche Bestandsaufnahme und einen Teil mit Handlungsempfehlungen für die Jugend ämter, die auch für andere Fachleute und Institutionen von Interesse sein können. An der Arbeitsgruppe haben Vertreter und Vertreterinnen von Bund, Ländern und Kommunen sowie von Unterstützungseinrichtungen für Opfer von Zwangsverheiratung mitgearbeitet.