Inhaltszusammenfassung:
Der Aktionsplan führt die zahlreichen Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren zur
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und
Jugendlichen ergriffen wurden, fort und setzt neue Akzente. Er stellt die Grundlage für eine
ständige Weiterentwicklung in diesem Themenbereich dar. Dies setzt eine enge Zusammenarbeit
zwischen den zuständigen Stellen auf der Ebene des Bundes, der Länder und der
Kommunen auf der einen sowie der Nichtregierungsorganisationen und der Wissenschaft
auf der anderen Seite voraus. Die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe war ein
wichtiger Schritt, um die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplans zu steuern
und zu koordinieren.
Die Ursachen für sexuelle Gewalt und Ausbeutung müssen frühzeitig erkannt und – darauf
aufbauend – Präventions- und Interventionsmaßnahmen entwickelt werden. Bei sexuellen
Handlungen mit Kindern bewegen sich die Täter regelmäßig in strafrechtlich relevanten
Bereichen. Daher kommt neben der Aufklärung und Prävention insbesondere Verbesserungen
im Bereich des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung, aber auch im
Bereich des Opferschutzes und der Harmonisierung der europäischen Strafvorschriften eine
große Bedeutung zu. Ziel des Aktionsplans ist es deshalb, den strafrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen
weiterzuentwickeln, die Prävention und den Opferschutz zu stärken sowie die Vernetzung der Hilfe- und Beratungsangebote und die internationale Zusammenarbeit zu
fördern.
Die im Aktionsplan genannten Maßnahmen konzentrieren sich daher auf folgende
Bereiche:
Rechtlicher Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt; Stärkung der Prävention und Ausbau der Beratungs- und Hilfeangebote; Internationale Zusammenarbeit und Vernetzung; Monitoring, Forschung.
Die Bundesregierung hat zusammen mit Nichtregierungsorganisationen zahlreiche konkrete
Maßnahmen in den genannten Zielbereichen umgesetzt.
Der Sachstandsbericht enthält die im Aktionsplan benannten und darüber hinaus thematisch
zugehörigen Maßnahmen, die seitens der Bundesregierung gefördert bzw. von in der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe vertretenen Verbänden und Organisationen durchgeführt
wurden. Eine Vielzahl weiterer Akteure ist tagtäglich mit der Arbeit zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung befasst (öffentliche und freie
Träger der Jugendhilfe, NGOs etc.), die in diesem Bericht nicht umfassend beschrieben werden
können.