Inhaltszusammenfassung:
Das Vertrauen der Bürger in die Unbestechlichkeit der öffentlichen Verwaltung
wird in einem Rechtsstaat in zwei Schritten aufgebaut und bewahrt. Erstens
muss sich die Verwaltung Regeln geben, wie das Verwaltungshandeln sich vollziehen
soll, und zweitens muss die Verwaltung sich um die Einhaltung dieser
Regeln kümmern.
Im Bereich der Korruptionsprävention hat die Bundesregierung die Richtlinie zur
Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung geschaffen, deren Vorläufer aus
dem Jahr 1998 und deren aktuelle Fassung vom 30. Juni 2004 datiert. Die Richtlinie
umfasst die wesentlichen Maßnahmen einer Präventionsstrategie wie die
Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete, das Mehr-Augen-
Prinzip, die Schaffung einer Ansprechperson, die Sensibilisierung der Beschäftigten
sowie die Leitsätze für die Vergabe.
Bestandteil der Richtlinie ist auch ein Verhaltenskodex für die Bediensteten und
ein Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen. Der Verhaltenskodex richtet
sich an die Bediensteten und erläutert diesen die Grundsätze für transparentes
und integeres Verhalten. Der Leitfaden zeigt den Vorgesetzten und den Behördenleitungen
auf, welche Maßnahmen sie einhalten müssen, damit das Korruptionsrisiko
in ihrem Einflussbereich minimiert wird.
Bei der Umsetzung der Richtlinie tauchten eine Reihe von Einzelfragen auf. Dabei
erwies es sich als hilfreich, die Antworten generell zu erteilen und sie als Empfehlungen,
Rundschreiben oder als Verwaltungsvorschriften allen Bediensteten
zugänglich zu machen. Hierzu gehören u. a. die Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung,
das Rundschreiben zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder
Geschenken in der Bundesverwaltung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (VV Sponsoring).
Ferner erwies es sich als hilfreich, diese Regelungen, ergänzt um weitere
Bestimmungen etwa des Strafrechts und um nützliche Links im Internet, in einer
Broschüre zu vereinigen und innerhalb und außerhalb der Bundesverwaltung
bekannt zu machen. Die Broschüre „Texte zur Korruptionsprävention“ hatte das
Bundesministerium des Innern bis zum Januar 2010 herausgegeben.
Sie wurde in großer Zahl nachgefragt, da sie kurz und übersichtlich die wichtigsten
Regelungen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung zusammengefasst
hat. Sie bedurfte allerdings der Überarbeitung, da gerade auf dem Gebiet der Korruptionsprävention
viele Regelungen überarbeitet bzw. neu geschaffen wurden.
Diese Änderungen haben wir zum Anlass genommen, die Broschüre zu überarbeiten
und zusätzlich ihren Blickwinkel zu erweitern.
Wir meinen, dass es sinnvoll ist, mit dieser neuen Broschüre „Regelungen zur Integrität“
auch auf Themenbereiche einzugehen, die mit der Korruptionsprävention
und -bekämpfung eng verknüpft sind. Beide Themen sind in ein Wertesystem
eingebettet, das für Transparenz und Integrität der Verwaltung steht. So finden
Sie deshalb in dieser Broschüre auch Regelungen der Bundesverwaltung zur internen
Revision, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb
des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung
(Juli 2008) und das Informationsfreiheitsgesetz.