Inhaltszusammenfassung:
Die Bundesregierung hat mit dem 1999 aufgelegten ersten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ein Gesamtkonzept mit Maßnahmen in der Zuständigkeit des Bundes verabredet und umgesetzt. Viele in der Praxis erfolgreiche Projekte konnten auf den Weg gebracht werden. Dazu gehören beispielsweise das Gewaltschutzgesetz, die Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt, die Praxismaterialien für den stationären medizinischen Bereich zum Umgang mit Opfern von häuslicher Gewalt und das Gesetz zur gewaltfreien Erziehung.
Die Ergebnisse der breit angelegten Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Repräsentativuntersuchung) machen deutlich, dass Frauen in einem hohen Ausmaß von vielfältigen Gewaltformen betroffen sind. Die Täter sind überwiegend Männer, viele der Taten geschehen im nahen sozialen Umfeld. Alle Taten haben weitreichende gesundheitlich und soziale Folgen.
Mit dem Aktionsplan II sollen die Fragestellungen und Herausforderungen aufgegriffen werden, die sich aus dieser Untersuchung sowie weiteren wissenschaftlichen Studien und Hinweisen aus der Praxis ergeben.