Inhaltszusammenfassung:
Das zentrale Anliegen dieses Aktionsplans ist es, alle denkbaren Anstrengungen zu unternehmen,
um Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen.
Denn sie haben ein Recht auf eine unversehrte Kindheit.
Sowohl der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen
in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ als auch die
Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
setzen mit ihrer Arbeit wichtige Impulse. Im Diskurs aller gesellschaftlichen
Gruppen verschaffen sie den Anliegen von sexueller Gewalt Betroffener Gehör in Politik und
Gesellschaft. Handlungsempfehlungen für einen besseren Kinderschutz und Vorschläge
zur verbesserten Intervention und zur Anerkennung des Leids von Betroffenen werden erarbeitet,
finanzielle Ressourcen für den Ausbau von Forschung bereitgestellt. Damit werden
die jahrzehntelange Arbeit von Fachkräften im Bereich der Prävention und Intervention bei
sexueller Gewalt an Minderjährigen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse ins Zentrum
der Aufmerksamkeit gerückt. Der daraus resultierende Handlungsbedarf hat die politische
Agenda entscheidend beeinflusst.
Die Bundesregierung führt die Aktivitäten des vorhergehenden Aktionsplans fort und leistet
mit dem Aktionsplan 2011 wichtige Weichenstellungen. Der Aktionsplan 2011 entwickelt ein
Gesamtkonzept und definiert Handlungsfelder und spezifische Maßnahmen. Ein wesentlicher
Bestandteil ist dabei die Überprüfung der Zielerreichung. Damit soll gewährleistet werden,
dass das politische Programm erfolgreich umgesetzt wird und die Unterstützung bei Kindern,
Jugendlichen und ihren Eltern ankommt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Schutz von Kindern
und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ wird die Maßnahmen daher durch ein Monitoring
unterstützend begleiten und die Ergebnisse bündeln.