Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/65753
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-657539
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-7173
Dokumentart: Verschiedenartige Ressourcen, nicht textgeprägt
Erscheinungsdatum: 2011-09
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Kinderschutz , Jugendschutz , Sexuelle Gewalt , Ausbeutung , Deutschland
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Inhaltszusammenfassung:

Das zentrale Anliegen dieses Aktionsplans ist es, alle denkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Denn sie haben ein Recht auf eine unversehrte Kindheit. Sowohl der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ als auch die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs setzen mit ihrer Arbeit wichtige Impulse. Im Diskurs aller gesellschaftlichen Gruppen verschaffen sie den Anliegen von sexueller Gewalt Betroffener Gehör in Politik und Gesellschaft. Handlungsempfehlungen für einen besseren Kinderschutz und Vorschläge zur verbesserten Intervention und zur Anerkennung des Leids von Betroffenen werden erarbeitet, finanzielle Ressourcen für den Ausbau von Forschung bereitgestellt. Damit werden die jahrzehntelange Arbeit von Fachkräften im Bereich der Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt an Minderjährigen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Der daraus resultierende Handlungsbedarf hat die politische Agenda entscheidend beeinflusst. Die Bundesregierung führt die Aktivitäten des vorhergehenden Aktionsplans fort und leistet mit dem Aktionsplan 2011 wichtige Weichenstellungen. Der Aktionsplan 2011 entwickelt ein Gesamtkonzept und definiert Handlungsfelder und spezifische Maßnahmen. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Überprüfung der Zielerreichung. Damit soll gewährleistet werden, dass das politische Programm erfolgreich umgesetzt wird und die Unterstützung bei Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern ankommt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ wird die Maßnahmen daher durch ein Monitoring unterstützend begleiten und die Ergebnisse bündeln.

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