OpferFibel. Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren.

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dc.contributor Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
dc.date.accessioned 2015-10-20T07:28:30Z
dc.date.available 2015-10-20T07:28:30Z
dc.date.issued 2014
dc.identifier.other 448866072 de_DE
dc.identifier.uri http://hdl.handle.net/10900/65739
dc.identifier.uri http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-657398 de_DE
dc.identifier.uri http://dx.doi.org/10.15496/publikation-7159
dc.description.abstract Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erhält viele Briefe von Opfern von Straftaten. Sie schildern darin, was sie durchgemacht haben. Für manche ist nicht nur die Tat selbst traumatisierend, sondern auch das, was darauf folgt, die polizeilichen Ermittlungen und das Strafverfahren. In der Tat hat das Recht in Deutschland auf die Opfer von Straftaten lange Zeit wenig Rücksicht genommen, die Aufklärung der Tat stand im Zentrum der Arbeit von Polizei und Justiz. Das Opfer war erst einmal nur Mittel zur Aufklärung, mehr nicht. Das ist Vergangenheit – zum Glück. Das Bewusstsein wächst, dass Verfahren für Opfer Ungewissheiten bergen und vielfach sehr belastend sind, dass Polizei und Justiz aber auch auf die Aussagen von Verletzten angewiesen sind. Ihrer Situation wird in Theorie und Praxis daher zunehmend Beachtung geschenkt, Forschungsvorhaben und Opferhilfeeinrichtungen widmen sich den Belastungen von Opfern. Auch für Polizei und Justiz ist es inzwischen eine Selbstverständlichkeit, dass jeder an einem Strafverfahren Beteiligte Anspruch auf einen fairen Umgang hat, gerade auch die Opfer. Polizeidienststellen haben Opferbeauftragte ernannt, Gerichte eigene Wartezimmer eingerichtet. In vielen Bundesländern gibt es mittlerweile Prozessbegleiter, die besonders belastete Opfer zu Verfahren begleiten. Auch der Gesetzgeber hat reagiert und mit Reformgesetzen die Stellung von Opfern schrittweise verbessert. Zuletzt hat der „Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen im öffentlichen und familiären Bereich“ Empfehlungen dazu erarbeitet, wie jemand, der als Kind Opfer von Missbrauch geworden ist und sich zu einer Anzeige entschließt, im folgenden Verfahren so gut wie möglich gestärkt werden kann. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Runden Tisches ist das Gesetz zur Stärkung der Opfer von sexuellem Missbrauch (StORMG) erarbeitet worden, und seit Beginn des Jahres 2014 endgültig in Kraft getreten. Es verbessert die Situation der Opfer von sexueller Gewalt im Strafverfahren noch weiter. Gerade diese oft schwer traumatisierten Opfer von Straftaten haben ein Recht auf Schutz, Anerkennung und Unterstützung. Damit Opfer ihre Rechte nutzen können, müssen sie sie kennen. Diese Broschüre soll daher über die Position und die Rechte aufklären, die den Opfern im Strafverfahren zustehen. Sie gibt Antworten auf häufig an das Ministerium herangetragene Fragen. Die Opferfibel gibt außerdem Einblick in den Ablauf eines Strafverfahrens, von der ersten polizeilichen Vernehmung über die Hauptverhandlung bis zur Situation nach dem Urteil des Gerichts. Schließlich finden Opfer von Straftaten auch Informationen dazu, an wen sie sich wenden können, wenn sie Hilfe und Unterstützung benötigen. Opferhilfeeinrichtungen kümmern sich engagiert um betroffene Menschen und leisten wertvolle Unterstützung. de_DE
dc.language.iso de de_DE
dc.publisher Universität Tübingen de_DE
dc.subject.classification Strafverfahren , Opfer , Geschädigter de_DE
dc.subject.ddc 340 de_DE
dc.title OpferFibel. Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren. de_DE
dc.type Other de_DE
utue.publikation.fachbereich Kriminologie de_DE
utue.publikation.fakultaet Kriminologisches Repository de_DE
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utue.opus.portal kdoku de_DE

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