dc.contributor |
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |
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dc.date.accessioned |
2015-10-20T07:28:30Z |
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dc.date.available |
2015-10-20T07:28:30Z |
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dc.date.issued |
2014 |
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dc.identifier.other |
448866072 |
de_DE |
dc.identifier.uri |
http://hdl.handle.net/10900/65739 |
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dc.identifier.uri |
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-657398 |
de_DE |
dc.identifier.uri |
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-7159 |
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dc.description.abstract |
Das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz erhält viele Briefe von
Opfern
von Straftaten. Sie schildern darin, was
sie durchgemacht haben. Für manche ist nicht
nur die Tat selbst traumatisierend, sondern
auch das, was darauf folgt, die polizeilichen Ermittlungen und
das Strafverfahren.
In der Tat hat das Recht in Deutschland auf die Opfer von Straftaten
lange Zeit wenig Rücksicht genommen, die Aufklärung der Tat
stand im Zentrum der Arbeit von Polizei und Justiz. Das Opfer war
erst einmal nur Mittel zur Aufklärung, mehr nicht.
Das ist Vergangenheit – zum Glück. Das Bewusstsein wächst, dass
Verfahren für Opfer Ungewissheiten bergen und vielfach sehr
belastend sind, dass Polizei und Justiz aber auch auf die Aussagen
von Verletzten angewiesen sind. Ihrer Situation wird in Theorie und
Praxis daher zunehmend Beachtung geschenkt, Forschungsvorhaben
und Opferhilfeeinrichtungen widmen sich den Belastungen
von Opfern.
Auch für Polizei und Justiz ist es inzwischen eine Selbstverständlichkeit,
dass jeder an einem Strafverfahren Beteiligte Anspruch auf
einen fairen Umgang hat, gerade auch die Opfer. Polizeidienststellen
haben Opferbeauftragte ernannt, Gerichte eigene Wartezimmer
eingerichtet. In vielen Bundesländern gibt es mittlerweile Prozessbegleiter,
die besonders belastete Opfer zu Verfahren begleiten.
Auch der Gesetzgeber hat reagiert und mit Reformgesetzen die
Stellung von Opfern schrittweise verbessert. Zuletzt hat der
„Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und
Machtverhältnissen im öffentlichen und familiären Bereich“ Empfehlungen
dazu erarbeitet, wie jemand, der als Kind Opfer von Missbrauch geworden ist und sich zu einer Anzeige entschließt, im
folgenden Verfahren so gut wie möglich gestärkt werden kann.
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Runden Tisches ist
das Gesetz zur Stärkung der Opfer von sexuellem Missbrauch
(StORMG) erarbeitet worden, und seit Beginn des Jahres 2014 endgültig
in Kraft getreten. Es verbessert die Situation der Opfer von
sexueller Gewalt im Strafverfahren noch weiter. Gerade diese oft
schwer traumatisierten Opfer von Straftaten haben ein Recht auf
Schutz, Anerkennung und Unterstützung.
Damit Opfer ihre Rechte nutzen können, müssen sie sie kennen.
Diese Broschüre soll daher über die Position und die Rechte aufklären,
die den Opfern im Strafverfahren zustehen. Sie gibt Antworten
auf häufig an das Ministerium herangetragene Fragen.
Die Opferfibel gibt außerdem Einblick in den Ablauf eines Strafverfahrens,
von der ersten polizeilichen Vernehmung über die
Hauptverhandlung bis zur Situation nach dem Urteil des Gerichts.
Schließlich finden Opfer von Straftaten auch Informationen dazu,
an wen sie sich wenden können, wenn sie Hilfe und Unterstützung
benötigen. Opferhilfeeinrichtungen kümmern sich engagiert um
betroffene Menschen und leisten wertvolle Unterstützung. |
de_DE |
dc.language.iso |
de |
de_DE |
dc.publisher |
Universität Tübingen |
de_DE |
dc.subject.classification |
Strafverfahren , Opfer , Geschädigter |
de_DE |
dc.subject.ddc |
340 |
de_DE |
dc.title |
OpferFibel. Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren. |
de_DE |
dc.type |
Other |
de_DE |
utue.publikation.fachbereich |
Kriminologie |
de_DE |
utue.publikation.fakultaet |
Kriminologisches Repository |
de_DE |
utue.publikation.fakultaet |
Kriminologisches Repository |
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utue.opus.portal |
kdoku |
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