Inhaltszusammenfassung:
Dem Thema „Intensivtäter“ wurde in den vergangenen Jahren in Berlin
große Aufmerksamkeit gewidmet. Junge Menschen männlichen Geschlechts,
die extrem häufig und vor allem auch im Bereich von Gewalttaten
straffällig wurden, füllten die Schlagzeilen in den Medien. Berichte
über jugendliche Serientäter, die bereits 40 und mehr Straftaten begangen
hatten, alarmierten die Öffentlichkeit ebenso wie die Qualität der begangenen
Straftaten. Sehr deutlich wurde, dass ein enormer Handlungsbedarf im
Hinblick auf den Umgang mit diesen jungen Menschen vor allem im Bereich von Justiz, Polizei,
Jugendhilfe und Schule bestand. Darüber hinaus stellte sich die Frage, ob die in solchen
Fällen handelnden Institutionen den Erfordernissen entsprechend miteinander kooperieren.
Vor diesem Hintergrund wurde im März 2003 auf Veranlassung der Berliner Staatssekretäre für
Justiz und Inneres zunächst eine Arbeitsgruppe „Intensivtäter“ eingerichtet. Ziel war die Verbesserung
der Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung von
sogenannten Intensivtätern sowie die Bildung von Netzwerken zum Informationsaustausch. Im
Mai 2003 legte die Arbeitsgruppe ihren Entwurf einer „Gemeinsamen Richtlinie von Polizei
und Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung von Intensivtätern“ vor, die inzwischen als „Gemeinsame
Allgemeine Verfügung zur Strafverfolgung von Intensivtätern (Intensivtäterrichtlinie)“
der Senatsverwaltungen für Justiz und Inneres Verbindlichkeit erlangt hat. Gemäß dieser
Verfügung werden Intensivtäter wie folgt definiert:
„Intensivtäter sind Straftäter, die verdächtig sind, entweder den Rechtsfrieden besonders störende
Straftaten, wie z.B. Raub, Rohheits- und / oder Eigentumsdelikte in besonderen Fällen, begangen
zu haben oder innerhalb eines Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem
Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen
Karriere besteht.“
Am 1. Juni 2003 wurde bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine Sonderabteilung zur Verfolgung
von Intensivtätern eingerichtet. Bei der Polizei werden die benannten Intensivtäter grundsätzlich
Sondersachbearbeitern bzw. Sondersachbearbeiterinnen zugeordnet.
Mit diesen Maßnahmen soll sicher gestellt werden, dass insbesondere Jugendliche und Heranwachsende,
die in besonderem Maße zu kriminellen Handlungen neigen, von der Fortsetzung
ihrer kriminellen Karriere abgehalten werden. Die täterorientierte Bearbeitung soll gewährleisten,
dass sich die Strafverfolgungsbehörden jederzeit ein genaues Bild von der kriminellen Entwicklung
eines Intensivtäters machen und hierauf sofort und angemessen reagieren können.
Mit dem Rundschreiben 3/2004 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, das den
Titel „Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen der Prävention krimineller Karrieren und beim
sachgerechten Umgang mit jungen Intensivtätern“ trägt, wurden den Berliner Jugendämtern
vielfältige und umfangreiche Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Intensivtätern gegeben.
Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt befasst sich ebenfalls seit geraumer Zeit mit dem
Thema „Intensivtäter“ und hat vor dem Hintergrund ihrer Aufgabe, die Präventionsarbeit in
Berlin zu fördern und zu gestalten, in Kooperation mit der Fachhochschule für Verwaltung und
Rechtspflege unter der Leitung von Prof. Dr. Claudius Ohder ein Forschungsvorhaben „Intensivtäter“
angestoßen, welches mehrere Teile umfasst.
In einem ersten Schritt wurden 264 von 331 am 1.Juni 2005 bei der Staatsanwaltschaft Berlin
Abtl. 47 vorliegenden Akten von Intensivtätern analysiert. Die Ergebnisse der Aktenanalyse
werden in der vorliegenden Ausgabe des Berliner Forums Gewaltprävention dargestellt. Darüber hinaus werden mit bis zu 30 inhaftierten Intensivtätern, deren Akten zuvor analysiert
wurden, Interviews geführt. Zusätzlich werden die Schulakten dieser jungen Menschen untersucht.
Ziel des Vorhabens ist es, Erkenntnisse und Hinweise für die Prävention von kriminellen Karrieren
zu gewinnen und diese in die Entwicklung weiterer Handlungsschritte zum Umgang mit
Intensivtätern einfließen zu lassen. Die Auswertung der Befragungen und der Analyse der
Schulakten von Intensivtätern ist noch nicht abgeschlossen. Deren Ergebnisse werden mit Blick
auf die schon vorliegenden Ergebnisse der Analyse der staatsanwaltlichen Akten in den nächsten
Monaten veröffentlicht werden.
Zusätzlich zu diesem Forschungsvorhaben lässt die Landeskommission Berlin gegen Gewalt
von einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe den Aktenbestand (vor allem Akten der Justiz,
der Polizei, der Jugendhilfe und der Schulen) von zwei Intensivtätern im Hinblick auf die Gestaltung
von Informationsflüssen zwischen den in diesen Fällen involvierten Institutionen, auf
deren Kooperation untereinander sowie im Hinblick auf deren jeweils eigenes institutionelles
Handeln untersuchen.
Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt wird im Jahr 2007 im Lichte der aus dem beschriebenen
Forschungsvorhaben gewonnenen Erkenntnisse die bisher entwickelten Maßnahmen
zum Umgang mit Intensivtätern und zur Prävention von delinquentem Verhalten vor allem
von Jungen und männlichen Jugendlichen erneut bewerten und prüfen, welche Konsequenzen
daraus zu ziehen sind.