Intensivtäter Teil I. Ergebnisse der Analyse von "Intensivtäterakten" der Staatsanwaltschaft Berlin

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/65536
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-655360
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-6956
Dokumentart: Teil eines Periodikums
Erscheinungsdatum: 2006
Originalveröffentlichung: Berliner Forum Gewaltprävention ; (2006) 26
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Intensivtäter , Berlin
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Inhaltszusammenfassung:

Dem Thema „Intensivtäter“ wurde in den vergangenen Jahren in Berlin große Aufmerksamkeit gewidmet. Junge Menschen männlichen Geschlechts, die extrem häufig und vor allem auch im Bereich von Gewalttaten straffällig wurden, füllten die Schlagzeilen in den Medien. Berichte über jugendliche Serientäter, die bereits 40 und mehr Straftaten begangen hatten, alarmierten die Öffentlichkeit ebenso wie die Qualität der begangenen Straftaten. Sehr deutlich wurde, dass ein enormer Handlungsbedarf im Hinblick auf den Umgang mit diesen jungen Menschen vor allem im Bereich von Justiz, Polizei, Jugendhilfe und Schule bestand. Darüber hinaus stellte sich die Frage, ob die in solchen Fällen handelnden Institutionen den Erfordernissen entsprechend miteinander kooperieren. Vor diesem Hintergrund wurde im März 2003 auf Veranlassung der Berliner Staatssekretäre für Justiz und Inneres zunächst eine Arbeitsgruppe „Intensivtäter“ eingerichtet. Ziel war die Verbesserung der Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung von sogenannten Intensivtätern sowie die Bildung von Netzwerken zum Informationsaustausch. Im Mai 2003 legte die Arbeitsgruppe ihren Entwurf einer „Gemeinsamen Richtlinie von Polizei und Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung von Intensivtätern“ vor, die inzwischen als „Gemeinsame Allgemeine Verfügung zur Strafverfolgung von Intensivtätern (Intensivtäterrichtlinie)“ der Senatsverwaltungen für Justiz und Inneres Verbindlichkeit erlangt hat. Gemäß dieser Verfügung werden Intensivtäter wie folgt definiert: „Intensivtäter sind Straftäter, die verdächtig sind, entweder den Rechtsfrieden besonders störende Straftaten, wie z.B. Raub, Rohheits- und / oder Eigentumsdelikte in besonderen Fällen, begangen zu haben oder innerhalb eines Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht.“ Am 1. Juni 2003 wurde bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine Sonderabteilung zur Verfolgung von Intensivtätern eingerichtet. Bei der Polizei werden die benannten Intensivtäter grundsätzlich Sondersachbearbeitern bzw. Sondersachbearbeiterinnen zugeordnet. Mit diesen Maßnahmen soll sicher gestellt werden, dass insbesondere Jugendliche und Heranwachsende, die in besonderem Maße zu kriminellen Handlungen neigen, von der Fortsetzung ihrer kriminellen Karriere abgehalten werden. Die täterorientierte Bearbeitung soll gewährleisten, dass sich die Strafverfolgungsbehörden jederzeit ein genaues Bild von der kriminellen Entwicklung eines Intensivtäters machen und hierauf sofort und angemessen reagieren können. Mit dem Rundschreiben 3/2004 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, das den Titel „Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen der Prävention krimineller Karrieren und beim sachgerechten Umgang mit jungen Intensivtätern“ trägt, wurden den Berliner Jugendämtern vielfältige und umfangreiche Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Intensivtätern gegeben. Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt befasst sich ebenfalls seit geraumer Zeit mit dem Thema „Intensivtäter“ und hat vor dem Hintergrund ihrer Aufgabe, die Präventionsarbeit in Berlin zu fördern und zu gestalten, in Kooperation mit der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege unter der Leitung von Prof. Dr. Claudius Ohder ein Forschungsvorhaben „Intensivtäter“ angestoßen, welches mehrere Teile umfasst. In einem ersten Schritt wurden 264 von 331 am 1.Juni 2005 bei der Staatsanwaltschaft Berlin Abtl. 47 vorliegenden Akten von Intensivtätern analysiert. Die Ergebnisse der Aktenanalyse werden in der vorliegenden Ausgabe des Berliner Forums Gewaltprävention dargestellt. Darüber hinaus werden mit bis zu 30 inhaftierten Intensivtätern, deren Akten zuvor analysiert wurden, Interviews geführt. Zusätzlich werden die Schulakten dieser jungen Menschen untersucht. Ziel des Vorhabens ist es, Erkenntnisse und Hinweise für die Prävention von kriminellen Karrieren zu gewinnen und diese in die Entwicklung weiterer Handlungsschritte zum Umgang mit Intensivtätern einfließen zu lassen. Die Auswertung der Befragungen und der Analyse der Schulakten von Intensivtätern ist noch nicht abgeschlossen. Deren Ergebnisse werden mit Blick auf die schon vorliegenden Ergebnisse der Analyse der staatsanwaltlichen Akten in den nächsten Monaten veröffentlicht werden. Zusätzlich zu diesem Forschungsvorhaben lässt die Landeskommission Berlin gegen Gewalt von einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe den Aktenbestand (vor allem Akten der Justiz, der Polizei, der Jugendhilfe und der Schulen) von zwei Intensivtätern im Hinblick auf die Gestaltung von Informationsflüssen zwischen den in diesen Fällen involvierten Institutionen, auf deren Kooperation untereinander sowie im Hinblick auf deren jeweils eigenes institutionelles Handeln untersuchen. Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt wird im Jahr 2007 im Lichte der aus dem beschriebenen Forschungsvorhaben gewonnenen Erkenntnisse die bisher entwickelten Maßnahmen zum Umgang mit Intensivtätern und zur Prävention von delinquentem Verhalten vor allem von Jungen und männlichen Jugendlichen erneut bewerten und prüfen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.

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