Parallele Zuständigkeiten der kirchlichen und der staatlichen Gerichtsbarkeit können sich ergeben, wenn die Schwerbehindertenvertretung ein Rechtsschutzziel sowohl auf eine kirchliche als auch auf eine staatliche Rechtsgrundlage stützt : [Anmerkung zu BAG (7. Senat ), Beschluss vom 30.04.2014 - 7 ABR = 30/12 (2. Instanz: LAG München)] = GG Art. 140 Nr. 54

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Parallele Zuständigkeiten der kirchlichen und der staatlichen Gerichtsbarkeit können sich ergeben, wenn die Schwerbehindertenvertretung ein Rechtsschutzziel sowohl auf eine kirchliche als auch auf eine staatliche Rechtsgrundlage stützt : [Anmerkung zu BAG (7. Senat ), Beschluss vom 30.04.2014 - 7 ABR = 30/12 (2. Instanz: LAG München)] = GG Art. 140 Nr. 54

Autor(en): Reichold, Hermann
Tübinger Autor(en):
Reichold, Hermann
Erscheinungsjahr: 2015
Sprache: Deutsch
Referenz zum Volltext: https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/zeits/AP/GG/cont/AP.GG.140.54.htm
ISSN: 1436-5510
Schlagworte: Deutschland
Rechtsprechung
Kirchliches Arbeitsrecht
Arbeitsgerichtsverfahren
Rechtsweg
Staat
Kirche
Online-Publikation
Dokumentart: Wissenschaftlicher Artikel
Erschienen in: Arbeitsrechtliche Praxis : Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgericht / hrsg. von Alfred Hueck, H. C. Nipperdey, Rolf Dietz. - München : Beck
Verbund-Nachweis: 443223084
Kommentar: [Elektronische Ressource]
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