Inhaltszusammenfassung:
Deutschland unterstützt die im Rahmen der ungarischen Ratspräsidentschaft initiier-ten Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Roma in Europa (Mitteilung der Kommission vom 5. April 2011, Ratsschlussfolgerungen des Rates Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 19. Mai 2011 und Billigung durch den Europäischen Rat am 23./24. Juni 2011). Die Bundesregierung ist sich angesichts der deutschen Geschichte ihrer besonderen Verantwortung bewusst und bekennt sich zum Verbot der Diskriminierung ethnischer Minderheiten sowie zur Be-achtung der Grundrechtecharta des Gemeinschaftsrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Im Rahmen ihrer breiter angelegten Minderheitenpolitik berücksichtigen die deutschen Integrationsbemühungen die Interessen der Roma-Gemeinschaften. Diese reicht über die politische Aufklärung zur Förderung von De-mokratie, Freiheit, Vielfalt und Toleranz über großmaschige Initiativen auf Bundes-ebene bis hin zu kleingliedrigen lokalen Integrationsprojekten. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten liegen nicht nur beim Bund, sondern aufgrund der föderalen Strukturen Deutschlands auch bei den Ländern und Kommunen.
Die wesentlichen Aussagen des Berichts sind wie folgt zusammenzufassen: Deutschland engagiert sich entschlossen für mehr Bildungsbeteiligung und Chan-cengleichheit insbesondere auch für benachteiligte Gruppen. So wird vermehrt in die frühkindliche Bildung investiert und dafür Sorge getragen, dass jedem Kind die Mög-lichkeit eines Schulabschlusses bzw. eines berufsqualifizierenden Abschlusses eröff-net wird. Die Inanspruchnahme von Instrumenten zur Arbeitsförderung ist in Deutschland los-gelöst von der Staatsangehörigkeit oder ethnischen Zugehörigkeit. Die speziellen Fördermaßnahmen der Länder sind problemorientiert und passgenau an den regio-nal unterschiedlichen Integrations- und Unterstützungsbedürfnissen der Roma bzw. der Minderheiten ausgerichtet und werden unter anderem aus Mitteln der Europäi-schen Strukturfonds mitfinanziert. Die gesundheitliche Versorgung der Sinti und Roma mit Wohnsitz in Deutschland wird grundsätzlich über die gesetzliche oder private Krankenversicherungspflicht si-chergestellt; ihnen stehen die Angebote der Gesundheitsversorgung und Prävention in demselben Umfang zur Verfügung wie den anderen versicherten Personengrup-pen, sodass ihre gesundheitliche Versorgung sichergestellt ist. Die Versorgung mit bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum ist ein wichtiges wohnungs- und sozialpolitisches Anliegen der Bundesregierung. Die Wohnungspoli-tik der Bundesregierung gewährleistet die Wohnraumversorgung aller Bevölkerungs-gruppen und differenziert nicht nach ethnischer Zugehörigkeit. In einigen Städten werden Belange der Sinti und Roma bei der Wohn- und Stadtentwicklungspolitik be-sonders berücksichtigt.