Inhaltszusammenfassung:
Am 19. Oktober 2001 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Regelung
der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG), das am 1. Januar
2002 in Kraft getreten ist.
Anlässlich der Verabschiedung des ProstG forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung durch Entschließung vom 19. 10. 2001 auf,
"1. über die Auswirkungen der neuen Rechtslage auf Grund dieses Gesetzes nach Ablauf
von drei Jahren zu berichten;
2. im Benehmen mit den Bundesländern zu überprüfen, inwieweit die §§ 119, 120 Ordnungswidrigkeitengesetz im Lichte der Abschaffung der Sittenwidrigkeit der Prostitution notwendig sind". (S. BT-Plenarprotokoll 14/196 S. 19204 C, Wortlaut s. BT-Drs.14/7174 – Beschlussempfehlung –, S. 3.)
Den angeforderten Bericht zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten legt die Bundesregierung hiermit vor. Der Bericht umfasst auch die in Nr. 2 der Entschließung angesprochene und im Benehmen mit den Bundesländern vorgenommene Prüfung, inwieweit die §§ 119, 120 OWiG weiter notwendig sind.