Umsetzung des Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/64225
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-642257
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-5647
Dokumentart: Buch
Erscheinungsdatum: 2004
Originalveröffentlichung: Materialien zur Gleichstellungspolitik ; (2004) 99
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Gewalt gegen Frauen , Sexuelle Gewalt , Prävention , Aktionsplan
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Inhaltszusammenfassung:

Am 1.12.1999 hat das Bundeskabinett den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verabschiedet. Damit hat die Bundesregierung erstmals in Deutschland ein umfassendes Gesamtkonzept für alle Ebenen der Gewaltbekämpfung entwickelt. Alle - nachfolgend im Einzelnen - genannten Maßnahmen des Bundes konnten zwischenzeitlich umgesetzt oder auf den Weg gebracht werden. Bei dem Gesamtkonzept des Aktionsplans geht es um strukturelle Veränderungen, die nicht nur Zuständigkeiten verschiedener Bundesressorts, sondern auch Zuständigkeitsbereiche der Länder und Kommunen betreffen. Die Umsetzung des Gesamtkonzepts setzt nicht nur eine enge Zusammenarbeit der jeweilig zuständigen Bundesministerien, sondern auch eine gezielte Kooperation zwischen Bund und Ländern voraus. Eine solche hat es bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bisher nicht gegeben. In diesem Zusammenhang wurde deshalb am 12. April 2000 - neben der bereits erfolgreich arbeitenden bundesweiten Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Frauenhandels - eine Bund- Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen einberufen, in der nicht nur die zuständigen Bundes- und Landesministerien, sondern auch die Kommunen, Nichtregierungsorganisationen und insbesondere die Frauenhäuser vertreten sind. Diese Arbeitsgruppen sind die Steuerungsgremien zur Umsetzung des Aktionsplans. Wie die verschiedenen Ebenen auch innerhalb der einzelnen Bundesländer zusammenarbeiten und welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen dort jeweils ergriffen werden, wurde nach der Veröffentlichung des Bundesaktionsplans zunehmend deutlich. Der Aktionsplan der Bundesregierung wurde durch entsprechende Aktionspläne mehrerer Landesregierungen ergänzt.

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