Inhaltszusammenfassung:
Am 1.12.1999 hat das Bundeskabinett den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen verabschiedet. Damit hat die Bundesregierung erstmals in
Deutschland ein umfassendes Gesamtkonzept für alle Ebenen der Gewaltbekämpfung
entwickelt. Alle - nachfolgend im Einzelnen - genannten Maßnahmen des Bundes konnten
zwischenzeitlich umgesetzt oder auf den Weg gebracht werden.
Bei dem Gesamtkonzept des Aktionsplans geht es um strukturelle Veränderungen, die nicht
nur Zuständigkeiten verschiedener Bundesressorts, sondern auch Zuständigkeitsbereiche der
Länder und Kommunen betreffen. Die Umsetzung des Gesamtkonzepts setzt nicht nur eine
enge Zusammenarbeit der jeweilig zuständigen Bundesministerien, sondern auch eine
gezielte Kooperation zwischen Bund und Ländern voraus. Eine solche hat es bei der
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bisher nicht gegeben.
In diesem Zusammenhang wurde deshalb am 12. April 2000 - neben der bereits erfolgreich
arbeitenden bundesweiten Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Frauenhandels - eine Bund-
Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen einberufen, in der
nicht nur die zuständigen Bundes- und Landesministerien, sondern auch die Kommunen,
Nichtregierungsorganisationen und insbesondere die Frauenhäuser vertreten sind. Diese
Arbeitsgruppen sind die Steuerungsgremien zur Umsetzung des Aktionsplans.
Wie die verschiedenen Ebenen auch innerhalb der einzelnen Bundesländer
zusammenarbeiten und welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen dort
jeweils ergriffen werden, wurde nach der Veröffentlichung des Bundesaktionsplans
zunehmend deutlich. Der Aktionsplan der Bundesregierung wurde durch entsprechende
Aktionspläne mehrerer Landesregierungen ergänzt.