Inhaltszusammenfassung:
Der vorliegende Migrationsbericht im Auftrag der Bundesregierung wurde erstmals durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellt. Der Bericht behandelt das Migrationsgeschehen in Deutschland seit der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 und dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005. Die Folgen dieser politischen Entscheidungen beeinflussen die Zu- und Abwanderung nach und aus Deutschland; sie werden differenziert nach alten und neuen EU-Mitgliedstaaten analysiert. Festzustellen ist nach der EU-Erweiterung ein Anstieg der Zuzüge aus den mittel- und osteuropäischen Staaten insbesondere aus Polen. Aufgrund der Übergangsregelungen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit fiel dieser jedoch gemäßigt aus. Der Migrationsbericht geht ausführlich auf die aktuellen rechtlichen Grundlagen der einzelnen
Zuwanderergruppen ein. Er berücksichtigt jedoch auch die frühere Rechtslage, da das verwendete statistische
Zahlenmaterial sich überwiegend auf das Berichtsjahr 2004 bezieht. Soweit Daten für das Jahr 2005 vorlagen, wurden diese eingearbeitet.