Gefährdung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Wirtschaftsprüfern durch Geldwäsche

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/62660
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-626603
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-4082
Dokumentart: Buch
Erscheinungsdatum: 2004
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologische Dokumentation
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Bericht , Geldwäsche , Prävention , Wirtschaftsprüfer , Bekämpfung , Europa
Freie Schlagwörter: Steuerberater
Notare
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Inhaltszusammenfassung:

Wann sind Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer gefährdet, in Geldwäschehandlungen verwickelt zu werden? Welche Probleme sahen diese Berufsgruppen vor der Umsetzung der EU-Geldwäscheregelungen in das deutsche Recht? Haben sich ihre Befürchtungen um den Schutz des Vertrauensverhältnisses zu ihren Mandanten bewahrheitet? Diesen Fragen geht eine Studie nach, die im Auftrag Bundesministeriums der Justiz erstellt wurde. Das Forschungsprojekt wurde im Auftrag der Bundesministerien der Justiz und des Innern im Jahr 1998 begonnen. Rechtspolitischer Anlass waren die damals aufkommenden Pläne der EU, durch eine Änderung der Geldwäscherichtlinie die genannten Berufsgruppen in den Kreis der meldepflichtigen Personen einzubeziehen. Das Forschungsprojekt umfasste zwei Module. Hauptkomponenten waren zum einen die Durchführung einer schriftlichen Befragung bei den genannten Berufsgruppen, zum anderen die Ermittlung relevanter Ermittlungsverfahren sowie der inhaltlichen Analyse der zugehörigen Verfahrensakten. Der Zugang zu den Aktenzeichen erfolgte über die Landeskriminalämter. Die Anfrage war auf alle registrierten einschlägigen Ermittlungsverfahren bezogen, unabhängig von dem jeweiligen Jahr. Bedingt durch unterschiedliche Meldekriterien und -praktiken war der Rücklauf sehr unterschiedlich, insbesondere was den Erfassungsmodus und den retrospektiven Zugriff auf Fälle betraf. In einigen Bundesländern wurden die Aktenzeichen auf Verweis bzw. auf Vermittlung durch die Landeskriminalämter von den Generalstaatsanwaltschaften übermittelt.

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