Inhaltszusammenfassung:
Wann sind Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer gefährdet, in Geldwäschehandlungen verwickelt zu werden? Welche Probleme sahen diese Berufsgruppen vor der Umsetzung der EU-Geldwäscheregelungen in das deutsche Recht? Haben sich ihre Befürchtungen um den Schutz des Vertrauensverhältnisses zu ihren Mandanten bewahrheitet?
Diesen Fragen geht eine Studie nach, die im Auftrag Bundesministeriums der Justiz erstellt wurde. Das Forschungsprojekt wurde im Auftrag der Bundesministerien der Justiz und des Innern im Jahr 1998 begonnen. Rechtspolitischer Anlass waren die damals aufkommenden Pläne der EU, durch eine Änderung der Geldwäscherichtlinie die
genannten Berufsgruppen in den Kreis der meldepflichtigen Personen einzubeziehen.
Das Forschungsprojekt umfasste zwei Module. Hauptkomponenten waren zum
einen die Durchführung einer schriftlichen Befragung bei den genannten Berufsgruppen,
zum anderen die Ermittlung relevanter Ermittlungsverfahren sowie der
inhaltlichen Analyse der zugehörigen Verfahrensakten.
Der Zugang zu den Aktenzeichen erfolgte über die Landeskriminalämter. Die
Anfrage war auf alle registrierten einschlägigen Ermittlungsverfahren bezogen,
unabhängig von dem jeweiligen Jahr. Bedingt durch unterschiedliche Meldekriterien
und -praktiken war der Rücklauf sehr unterschiedlich, insbesondere was den
Erfassungsmodus und den retrospektiven Zugriff auf Fälle betraf. In einigen
Bundesländern wurden die Aktenzeichen auf Verweis bzw. auf Vermittlung
durch die Landeskriminalämter von den Generalstaatsanwaltschaften übermittelt.