Inhaltszusammenfassung:
Um die Fülle des bereits in den Ländern vorhandenen Erfahrungswissens zu bündeln,
wurde im Jahr 1998 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebildet mit der Zielsetzung,
die wichtigsten Regelungen zum Schutz kindlicher (Opfer-) Zeugen im Strafverfahren
“zusammenzufassen” und als bundeseinheitliche Handreichung allen denjenigen zugänglich zu machen, die mit der Bearbeitung von Verfahren, in denen Kinder die Opfer einer Straftat wurden, befasst sind. Die Handreichung wendet sich grundsätzlich an alle, die im Bereich der Strafverfolgung und Strafjustiz mit Kindern als Opfer und Zeugen zu tun haben. Sie ist insbesondere für Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Richterinnen und Richter gedacht, die in ihrem bisherigen Berufsalltag noch nicht mit der Bearbeitung von Verfahren, in denen Kinder die Opfer einer Straftat - insbesondere eines Sexualdelikts - geworden sind, befasst waren. Aber auch erfahrenen Kolleginnen und Kollegen mag sie zur Auffrischung und möglicherweise Aktualisierung ihrer Kenntn isse oder zur Bestätigung ihrer Arbeitsweise dienen. Im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit bleibt es Richterinnen und Richtern überlassen, ob und inwieweit sie im Umgang mit kindlichen Zeugen den Empfehlungen der Orientierungshilfe folgen möchten.