Inhaltszusammenfassung:
Am 1.12.1999 trat der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Kraft. Damit hatte die Bundesregierung erstmals in Deutschland ein umfassendes Gesamtkonzept für alle Ebenen der Gewaltbekämpfung entwickelt. Bundesweite Arbeitsgruppen sowohl zur Bekämpfung des Frauenhandels als auch zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen wurden als Steuergremien zur Umsetzung des Aktionsplans eingesetzt. Der Aktionsplan ist mittlerweile vollständig umgesetzt. Er beinhaltet Maßnahmen des Bundes im Bereich der Prävention von Gewalt, der Rechtsetzung durch den Bund, der Kooperation zwischen staatlichen Instutitionen und nicht-staatlichen Hilfsangeboten, der bundesweiten Vernetzung von Hilfsangeboten, Sensibilisierungsmaßnahmen und Maßnahmen in der internationalen Zusammenarbeit. Der Aktionsplan wird derzeit auf der Grundlage der Ergebnisse aus Forschungsstudien sowie Rückmeldungen aus der Praxis fortgeschrieben.