Entwicklung und Evaluation eines Instruktionsfilms für Jugendliche als Zeugen im Strafverfahren

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Zitierfähiger Link (URI): http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-30597
http://hdl.handle.net/10900/49088
Dokumentart: Dissertation
Erscheinungsdatum: 2007
Sprache: Deutsch
Fakultät: 7 Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Fachbereich: Psychologie
Gutachter: Hautzinger, Martin (Prof.)
Tag der mündl. Prüfung: 2007-07-11
DDC-Klassifikation: 150 - Psychologie
Schlagworte: Zeugenschutz , Jugendlicher Zeuge , Interaktives Video , Hypervideo , Bewältigung , Stressbewältigung , Wissensvermittlung , Opferschutz
Freie Schlagwörter: Rechtswissen , Gerichtswissen , Gerichtsvorbereitung , Belastungsreduktion für Zeugen
legal knowledge , court-relevant knowledge , court preparation , stress reduction for witnesses
Lizenz: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=en
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Inhaltszusammenfassung:

Ziel: Ein Film für jugendliche Zeugen zur Vermittlung von gerichtsrelevantem Sach- und Handlungswissen wurde entwickelt und anschließend bei 16 und 17-jährigen Schülern auf seine Wirksamkeit untersucht. Als Vergleich diente eine Kontrollgruppe, die eine vom Autor hergestellte Broschüre vergleichbaren Inhalts erhielt. Erhoben wurde, ob sich der habituelle Stressverarbeitungsstil moderierend auf den Wissenserwerb auswirkt, und ob ein Wissenszu-wachs mit einer Befindlichkeitsveränderung bezogen auf eine hypothetische Gerichtssituation einherging. Ziel der Studie war es, den Film empirisch zu evaluieren, um ihn zukünftig jugendlichen Zeugen zur Vorbereitung auf eine Gerichtsverhandlung zur Verfügung stellen zu können. Somit könnte ihr Belastungserleben reduziert und damit auch eine Verbesserung ihrer Aussageleistung erzielt werden. Methode: 52 Schüler einer Berufsfachschule im Alter von 16 und 17 Jahren wurden untersucht. Mit Hilfe des SVF-KJ wurden zunächst ihre habituellen Stressverarbeitungsstrategien erfasst. Zu einem ersten Messzeitpunkt wurde ihr Gerichtswissen mit Hilfe eines selbst entwickelten Fragebogens, sowie ihre Befindlichkeit, basierend auf vier Skalen der Eigenschaftswörterliste-Global, bezogen auf eine hypothetische Zeugenaussage vor Gericht, erhoben. Danach bekam die Experimentalgruppe den vom Autor produzierten und als DVD vorliegenden Film „Vor Gericht“ zu sehen, die Kontrollgruppe erhielt eine Broschüre mit dem textlich aufbereiteten Inhalt des Films zu lesen. Nach ca. zwei Wochen erfolgte erneut eine Erfassung des Gerichtswissens sowie der Befindlichkeit. Ergebnisse: Die Experimental- und die Kontrollgruppe wiesen zum zweiten Erhebungszeitpunkt einen starken Zuwachs an gerichtsrelevantem Wissen auf. Der Wissenszuwachs erwies sich als hoch signifikant. Ein Gruppenvergleich ergab, dass er bei der Filmgruppe tendenziell größer war als bei der Broschürengruppe. Neben dem Zuwachs an korrektem Wissen wurde auch die Abnahme des fehlerhaften Wissens untersucht. Hierbei zeigte sich, dass es bei keiner der beiden Gruppen zu einem signifikanten Rückgang kam, und dass sich die beiden Gruppen nicht signifikant voneinander unterschieden. Ein moderierender Einfluss des Stressverarbeitungsstils war nur in geringem Ausmaß nachweisbar. Eine Veränderung der Befindlichkeit in Abhängigkeit des Wissenszuwachses, bezogen auf eine hypothetische Gerichtssituation, konnte nicht festgestellt werden. Diskussion: Unter beiden Untersuchungsbedingungen fand sich ein deutlicher Wissenszuwachs. Sowohl Film als auch Broschüre stellen somit effektive Möglichkeiten dar, Jugendlichen gerichtsrelevantes Sach- und Handlungswissen zu vermitteln. Die geringe Effektivität in der Reduktion von fehlerhaftem Wissen ist vermutlich darauf zurück zu führen, dass dieses nicht explizit, sondern nur indirekt, durch das Aufzeigen korrekten Wissens thematisiert wur-de. Der geringe Einfluss des Stressverarbeitungsstils wird unter methodischen Gesichtspunkten diskutiert. Der nicht nachweisbare Zusammenhang zwischen Wissenszuwachs und Befindlichkeit könnte auf die Untersuchungssituation zurückzuführen sein. Weitere Untersuchungen in einem ökologisch validen Kontext, etwa bei einer Gruppe von tatsächlichen jugendlichen Opferzeugen, werden daher vorgeschlagen.

Abstract:

Objective: A movie for juvenile witnesses produced by the author was evaluated in terms of its effectiveness to convey court-relevant knowledge. Subjects were 16 and 17 year old students. A control group design was used. Controls received a brochure, containing information comparable to the movie, which was also developed by the author. In addition it was examined if coping strategies moderated the increase of knowledge, and if an increase of knowledge was accompanied by a change in affective state, when participants were asked to visualize having to testify in a trial. The aim of the study was to empirically evaluate the movie in order to make it available to juvenile witnesses as an instrument for court preparation in the future. Methods: 52 students of a training college age 16 and 17 were investigated. The SVF-KJ was admininstered to assess habitual coping-strategies. At Time 1 court-knowledge was measured using a questionnaire developed by the author for this study. Furthermore subjects were asked to imagine having to testify in a shortly upcoming court trial, and their affective state was assessed using self-rating scales. Participants of the treatment group then viewed the DVD, which was produced by the author. The control group received a brochure, the information presented being very similar to the contents of the movie. At Time 2, about two weeks later, court-relevant knowledge and affective state again were obtained. Results: At Time 2 both treatment and control group showed a strong and significant increase in court-relevant knowledge. Comparing the groups showed that the effects tended to be stronger for the treatment than for the control group. It was also investigated if legal misconceptions could be redudced by the interventions. Analyses indicated that effects were not significant and there was no significant difference between the groups. The moderating effect of coping strategies showed to be weak. An increase in court-related knowledge did not influence the affective state of the participants. Discussion: A significant increase of court-relevant knowledge could be found for both treatment conditions. The weak effects concerning the reduction of legal misconceptions could be due to the fact that they were not explicitely presented in the movie, but were treated rather indirectly by presenting correct knowledge only. Methodological aspects are discussed for the weak influence of coping-styles. Study conditions might be responsible for the missing connection between knowledge increase and affective state. Thus the use of actual victim witnesses as subjects for further studies is suggested.

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