Anmerkungen zum Verhältnis von öffentlicher und privater Festkultur

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URI: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-56540
http://hdl.handle.net/10900/47855
Dokumentart: (wissenschaftlicher) Artikel
Date: 1988
Source: Öffentliche Festkultur : politische Feste in Deutschland von der Aufklärung bis zum Ersten Weltkrieg, 1988, S. 390-404, Rowohlts enzyklopädie
Language: German
Faculty: 6 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Department: Empirische Kulturwissenschaft
DDC Classifikation: 390 - Customs, etiquette and folklore
Keywords: Deutschland , Politische Feier
Other Keywords: Festkultur
License: Publishing license excluding print on demand
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Inhaltszusammenfassung:

Fest und Öffentlichkeit - dies sind, über weite Strecken betrachtet, Entsprechungen. Im mittelalterlichen Turnier präsentiert sich die ritterliche Gesellschaft vor sich selbst und nach außen; in den barocken Schauaufzügen wird Herrschaft in sinnlichem Glanz dem Volk vorgeführt; in den religiösen Prozessionen und bürgerlichen Stadtfesten seit dem ausgehenden Mittelalter werden soziale Konfigurationen nachgezeichnet und bestätigt. Immer drängt Öffentlichkeit zum Fest und das Fest in die Öffentlichkeit. Auch im 19. Jahrhundert gibt es diesen Zusammenhang. Die neuen politischen Ideen und sozialen Forderungen werden in öffentlichen Festen zur Geltung gebracht, und wie das Fest vorher bestätigender Ausdruck einer statischen Gesellschaftsordnung war, so vermittelt es jetzt vielfältige und kontroverse gesellschaftliche Entwürfe und Ideen in die Öffentlichkeit. Gleichzeitig aber bildet sich ein Rückzugsbereich für das Fest heraus: eine private Festkultur, die es vorher nur in Ansätzen gegeben hatte. Der Begriff des Festes und des Festlichen ist nicht mehr für öffentliche Anlässe und Veranstaltungen reserviert; und im privaten Bereich wachsen dem Fest Oualitäten und Hypotheken zu, die auch das öffentliche Festwesen beeinflussen. Deshalb soll in diesem Kontext, skizzenhaft wenigstens, auch von jener anderen Festkultur gesprochen werden.

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