Inhaltszusammenfassung:
"Vorschulerziehung" meint die familienergänzende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern bis zum Zeitpunkt ihrer Einschulung. In einem engeren Verständnis betrifft der Begriff der Vorschulerziehung die Altersgruppen der 3- bis 6jährigen Kinder, deren familienergänzende Erziehung in den meisten modernen Gesellschaften in Gestalt des Kindergartens institutionalisiert worden ist; in einem weiteren Verständnis schließt er die familienergänzende Erziehung der Kinder bis zum dritten Lebensjahr ("Kleinkinderziehung") mit ein. Die vorliegende Darstellung folgt im wesentlichen dem engeren Verständnis des Begriffs der Vorschulerziehung. Dafür spricht die Tatsache, daß lediglich der Kindergarten, nicht jedoch die familienergänzende Kleinkinderziehung, als Bestandteil und erste Stufe des Bildungssystems gilt, und zwar nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, sondern auch international. Unabhängig von dieser pragmatischen Festlegung werden jedoch im folgenden auch ausgewählte Aspekte der Kleinkinderziehung angesprochen, und zwar deshalb, weil gerade in diesem Bereich die grundlegenden Unterschiede in den ordnungspolitischen und pädagogischen Orientierungsmustern der beiden deutschen Staaten besonders deutlich zum Ausdruck kommen. Für die Bundesrepublik Deutschland ist im übrigen anzumerken, daß in der amtlichen Statistik unter der Rubrik "Kindertagesstätten" sowohl Kinderkrippen (für Kinder unter drei Jahren) als auch Kindergärten und darüber hinaus die Kinderhorte für 6- bis 15jährige Kinder zusammengefaßt werden; die zahlenmäßige Relation dieser Einrichtungen - etwa 1 zu 24 zu 3 - läßt auch unter quantitativen Aspekten die Konzentration auf den Kindergarten als gerechtfertigt erscheinen.