Inhaltszusammenfassung:
Mit der im Dezember 1990 erfolgten Einsetzung von zwei Regierungskonferenzen über die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie einer Politischen Union hatten die EG-Mitgliedstaaten eine ganz substantielle Vertiefung der Gemeinschaft auf die Tagesordnung der EG-Politik gesetzt. Um eine solche Vertiefung zu bewerkstelligen, bedienten sie sich der gleichen Methode, mit der Mitte der achtziger Jahre nach langwierigen und oft kontroversen Debatten mehrjährige Bemühungen um eine Reform der EG schließlich in Gestalt der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) zum Erfolg geführt hatten: Im Rahmen einer Regierungskonferenz wurde eine Änderung und Ergänzung der die Europäischen Gemeinschaften begründenden Verträge vorgenommen.