Inhaltszusammenfassung:
Die im Europäischen Rat vereinigten Regierungschefs der neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gaben auf ihrer Zusammenkunft am 5. und 6. Dezember 1977 in Brüssel eine „Erklärung zur Demokratie" ab.1 Sie bekräftigten „ihren Willen, die Achtung rechtlicher, politischer und moralischer Werte, denen sie sich verbunden fühlen, zu gewährleisten und die Prinzipien der parlamentarischen Demokratie, des Rechts, der sozialen Gerechtigkeit und der Wahrung der Menschenrechte zu schützen". Und weiter: „Die Anwendung dieser Grundsätze setzt eine pluralistische Demokratie voraus, die die Vertretung der Meinungen im konstitutionellen Aufbau des Staates sowie die zum Schutz der Menschenrechte erforderlichen Verfahren garantiert."