Inhaltszusammenfassung:
Europäische Integration und Beschränkungen nationalstaatlicher Souveränität können als komplementäre Vorgänge verstanden werden. Auch wenn als Ziel der EG-Integrationspolitik nicht die Errichtung eines europäischen Superstaates mit zentralistischer Struktur angestrebt wird, so ist doch unstrittig, daß im Zuge des Integrationsprozesses der Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten Einschränkungen erfährt. Strittig ist dagegen, welches Ausmaß diese Beschränkungen haben sollen und im Interesse erfolgreicher Integration haben müssen. Die Geschichte der europäischen Integration nach dem Zweiten Weltkrieg ist wesentlich von unterschiedlichen Auffassungen hierzu geprägt worden.