Inhaltszusammenfassung:
Die Staats- bzw. Regierungschefs der Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Gemeinschaften hatten auf ihrer Konferenz in Paris am 19. und 20. Oktober 1972 proklamiert, es sei ihr »vornehmstes Ziel«, »die Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedstaaten . . . vor dem Ende dieses Jahrzehnts in eine Europäische Union umzuwandeln.«2 Sie hatten damit einen Begriff geprägt, der fortan in den Diskussionen um die Weiterentwicklung der Gemeinschaft eine beherrschende Rolle spielen sollte: die Errichtung einer (manchmal auch: der) »Europäischen Union« oder vorbereitende Schritte hierzu galten als Ziel jeder EG-Reform oder des Integrationsprozesses schlechthin.