Inhaltszusammenfassung:
Der familienpolitische Begründungszusammenhang familienorientierter Beratung ergibt sich aus den in unserem Staat garantierten Grundrechten des Menschen, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt sind. Insbesondere die Artikel 2 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) und 6 GG (Schutz von Ehe und Familie) in Verbindung mit der Sozialstaatsverpflichtung in den Artikeln 20 und 28 GG verpflichten den Staat, die Familie materiell (z.B. durch Familienlastenausgleich und Erziehungsgeld) und rechtlich (speziell durch das Ehe- und Familienrecht) zu schützen und so die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern, Müttern und Vätern zu schaffen, und dabei auch die Ausfüllung dieses Rahmens durch psychosoziale Beratung zu erleichtern.