Inhaltszusammenfassung:
Die Arbeit untersucht, ob Supervision als Methode zur Qualitätsentwicklung, ggf. auch -sicherung für das Feld der Sozialen Arbeit in besonderem Maße geeignet ist. Hintergrund der Fragestellung ist die Zunahme von Qualitätsdiskussionen und -maßnahmen im Bereich sozialer Institutionen seit Mitte der 90er Jahre, die z.T. aus betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen stammen. Indem die vorliegende Arbeit den Blick auf das feldeigene Verfahren der Supervision lenkt, will sie einen Kontrapunkt zur vorausgehenden Entwicklung einer betriebswirtschaftlichen Überformung sozialer Institutionen setzen.
These der Arbeit ist, dass Supervision ein originäres Qualitätsinstrument der Sozialen Arbeit ist, an das für eine effektive Qualitätsentwicklung angeknüpft werden kann, ohne die Irritationen, Fehlentwicklungen und den Mehraufwand zu bewirken, die durch rein ökonomische Verfahren leicht verursacht werden. Von einer Zusammenführung der Supervision mit einem dienstleistungstheoretisch fundierten Qualitätsverfahren verspreche ich mir dreierlei: Zum ersten die Chance, Schwierigkeiten derzeitiger Qualitätsverfahren im Feld der Sozialen Arbeit zu überwinden. Zum Zweiten ist damit die Hoffnung verbunden, das v.a. auf psychohygienische Elemente eingeschränkte Supervisionsverständnis zu erweitern, indem an die Wurzeln der Supervision als institutionellem Verfahren erinnert wird. Drittens erfolgt der Versuch, ein Supervisionskonzept als Instrument der Qualitätsentwicklung theoretisch zu begründen.
Dafür wird in einem ersten Schritt der sozialpolitische Kontext untersucht, in dem Soziale Arbeit und der Diskurs Sozialer Arbeit als Dienstleistung stehen. Wesentliche Züge der dienstleistungstheoretischen Debatte Sozialer Arbeit werden referiert, um daraus zum einen die Defizite und Bedarfe herauszuarbeiten, die zum Auslöser der Reform wurden. Zum zweiten werden theoretisch begründete fachliche Kriterien aus der Dienstleistungsdebatte erarbeitet, um Verfahren eine Qualitätsmanagements im Hinblick auf ihre Eignung für das Feld der Sozialen Arbeit überprüften zu können.
Nach einer ausführlichen Einführung in Grundbegriffe und Konzepte der Qualität ebenso wie in die Geschichte, Grundbegriffe, Formen und Ansätze der Supervision werden drei Qualitätsverfahren diskutiert und an den theoretisch gewonnenen Kriterien daraufhin überprüft, ob sie den fachlichen Anforderungen für das Feld der Sozialen Arbeit entsprechen.
Dies ist zum einen das Qualitätskonzept der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt), das als Ergänzung zum Neuen Steuerungsmodell empfohlen wird und im Bereich der Sozialverwaltung breite Resonanz gefunden hat. Weiterhin wird das Konzept der Qualitätssicherung von Marianne Meinhold vorgestellt und vor dem Hintergrund der Kriterien reflektiert. Meinholds Konzept erhebt den Anspruch, ein feldangemessenes Konzept für die Soziale Arbeit zu sein. Für beide Konzepte wird reflektiert, ob herausgearbeitete Mängel mit Supervision überwunden werden können.
Schließlich wird als drittes Konzept das Verfahren der Supervision durchleuchtet darauf hin, ob und inwiefern es den Ansprüchen an ein fachlich begründetes Qualitätsverfahren für die Soziale Arbeit gerecht werden kann und welche Funktionen zwischen Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement damit sinnvoll gestaltet werden können. Dafür wird Supervision differenziert nach verschiedenen Formen, Settings und Konzepten.
Mit dem Versuch einer resümierenden Einordnung der Supervision als Qualitätsverfahren wird der Bogen zur Ausgangsfrage zurück geschlagen, ob Supervision ein Qualitätsinstrument sein kann, das dem Feld der Sozialen Arbeit in besonderer Weise angemessen ist.
Abschließend wird reflektiert, welche gesellschaftspolitischen Tendenzen möglicherweise hinter dem Boom an Qualitätsdiskussionen und -maßnahmen stehen. Damit wird versucht, die potentielle Entwicklung der Sozialen Arbeit zu beschreiben und aufzuzeigen, welche Rolle eine partizipative Supervision als Qualitätsinstrument dabei einnehmen könnte.