Inhaltszusammenfassung:
Zur Eingrenzung der Leichenliegezeit stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Während eine Vielzahl von Methoden Aussagen für frühe und mittlere Todeszeitbestimmung zulassen, kann bei längerer Leichenliegezeit die Zeitspanne anhand von Fäulnis, Madenbefall, magnetresonanzspektroskopischen Untersuchungen sowie durch den immunhistochemischen Nachweis körpereigener Proteine lediglich abgeschätzt werden, war es Ziel dieser Studie, einen neuen Mosaikstein zur Eingrenzung der Postmortalzeit zu entwickeln, weshalb Nebennierengewebe von 444 Leichen des Institutes für gerichtliche Medizin der Universität Tübingen, mittels eines Anti-Cystatin-C Antikörpers immunhistochemisch angefärbt, und die Immunreaktion im Nebennierenmark augewertet wurde.
Es wurde ein statistisches Modell entwickelt, das färbeergebnisabhängige Wahrscheinlichkeitsangaben zum Todeszeitpunkt ermöglicht. Eine zeitabhängige Anfärbbarkeit ist gegeben. Bis einschließlich 2. postmortalem Tag waren alle Schnitte immunhistochemisch anfärbbar. Ab dem 12. Tag post mortem traten durchweg negative Färbeergebnisse auf. Im Zeitraum dazwischen sank der Anteil der anfärbbaren Präparate. Ein ähnlicher Verlauf ergab sich im Mäuse-Kadaver-Versuch. Mit dem immunhistochemischen Nachweis von Cystatin C im Nebennierenmark von Mensch und Maus und dem Verlust der Anfärbbarkeit in Abhängigkeit insbesondere von längeren Leichenliegezeiten liefert die Studie im Gesamtbild einer forensichen Befunderhebung einen validierten Mosaikstein für die Eingrenzung des Postmortemintervalls.