Inhaltszusammenfassung:
Einleitung
Je mehr verschiedene Arzneimittel für eine Person verordnet werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Arzneimittelinteraktionen. Diese können im ungünstigsten Fall für den Patienten lebensbedrohliche Folgen haben. Ziel war es daher die gängige Verschreibungspraxis im niedergelassenen Bereich dahingehend quantitativ zu untersuchen.
Material und Methoden
Hierfür wurden die Verordnungen der 50 meistverordnenden niedergelassenen Ärzte für All-gemeinmedizin bei polypragmatisch (> 10 Aggregate) behandelten Patienten untersucht. Statistische Grundlage waren die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Medikamente im Quartal I/03 im KV-Bezirk Südwürttemberg. Diese Verschreibungsdaten wurden gegen einen sorgfältig ausgewählten, und vorab in einem Studienplan genau definierten, Satz von 92 in der gängigen Literatur hinreichend beschriebenen kritischen Arzneimittelkombinationen geprüft.
Ergebnisse
Insgesamt wurden die Verordnungen von 4153 polypragmatisch behandelten Patienten ausgewertet, 822 (19,8%) von ihnen waren von der Verordnung einer interaktionsträchtigen Arzneimittelkombination betroffen, davon 268 (32,6%) sogar mehrfach. Insgesamt wurden 1295 interaktionsträchtige Arzneimittelkombinationen verordnet, am häufigsten die Kombinationen Herzglykoside-Diuretika, Calciumantagonisten-Herzglykoside und Theophyllin-Gyrasehemmer.
Diskussion
Die Möglichkeit des Auftretens von Arzneimittelinteraktionen stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr bei der arzneimitteltherapeutischen Versorgung multimorbider Patienten dar. EDV-gestützte Überprüfung auf unerwünschte Interaktionen beim Arzt oder Apotheker könnte zusätzliche Sicherheit bringen.