dc.contributor.advisor |
Kästner, Karl-Hermann (Prof. Dr.) |
de_DE |
dc.contributor.author |
Köstler, Caspar |
de_DE |
dc.date.accessioned |
2013-11-07 |
de_DE |
dc.date.accessioned |
2014-03-17T11:22:30Z |
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dc.date.available |
2013-11-07 |
de_DE |
dc.date.available |
2014-03-17T11:22:30Z |
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dc.date.issued |
2013 |
de_DE |
dc.identifier.other |
39592412X |
de_DE |
dc.identifier.uri |
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-70976 |
de_DE |
dc.identifier.uri |
http://hdl.handle.net/10900/43770 |
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dc.description.abstract |
Die Arbeit widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen karitative Einrichtungen und Dienste der katholischen Kirche im Sinne des Religionsverfassungsrechts zugeordnet werden können. Diese Fragestellung geht auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück, wonach „alle der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen", die „nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück Auftrag der Kirche in dieser Welt wahrzunehmen und zu erfüllen" Gegenstand des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechtes der Kirchen und Religionsgemeinschaften sind (BVerfGE 46, 73 84).
Aus der Einbeziehung in das religiöse Selbstbestimmungsrecht folgt für diese „kirchlichen“ Einrichtungen heute eine teils weitreichende rechtliche Sonderstellung in vielen Rechtsgebieten, die unabhängig von der jeweiligen Rechtsform der Einrichtung besteht und die damit gerade auch die zahlreichen rechtlich selbständigen und außerhalb der verfassten Kirche organisierten karitativen Einrichtungen beanspruchen können. Diese religionsverfassungsrechtlichen Garantien machen nicht zuletzt aufgrund ihrer weitreichenden Rechtsfolgen eine trennscharfe rechtliche Zuordnung von Einrichtungen zur Kirche notwendig.
Das „klassische“ karitative Pflegeheim in Trägerschaft einer katholischen Ordensgemeinschaft oder die Sozialstation einer katholischen Kirchengemeinde werfen bei ihrer rechtlichen Zuordnung zur Kirche vergleichsweise wenig Fragen oder Probleme auf. Demgegenüber bringen jedoch die durch die sozialstaatliche Finanzierungskrise ausgelösten und anhaltenden Umstrukturierungsprozesse zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit im Bereich der organisierten Caritas stetig neue Trägertypen und konzernartige Unternehmensstrukturen wie etwa reine Holdinggesellschaften oder ausgegliederte Hilfsdienste hervor. Die aktuelle Zuordnungsdiskussion hat durch diese Entwicklungen viele neue Facetten erhalten und wird durch zahlreiche, in Rechtsprechung und Schrifttum noch nicht abschließend geklärte Fragestellungen bereichert.
Der Verfasser möchte mit seiner Arbeit aus den übergeordneten religionsverfassungsrechtlichen Vorgaben eine einheitliche, für alle einfachgesetzlich geregelten Rechtsbereiche und Rechtsformen übergreifend gültige Zuordnungsmethodik herleiten und auf dieser Grundlage insbesondere auch die neu aufgeworfenen Zuordnungsfragen einer Beantwortung zuführen. Daneben soll die Arbeit auch einen Überblick über den aktuellen Stand der Zuordnungsdiskussion sowie über die Möglichkeiten und Grenzen für rechtliche Umstrukturierungen kirchlicher Einrichtungen geben.
Nach einer kurzen Einleitung und Hinführung zu den relevanten Fragestellungen schildert der Verfasser zunächst die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im sozialen Sektor und die Strategien, mit denen karitative Einrichtungen reagieren. Der einführende Teil der Arbeit schließt mit einem Überblick über die Sonderstellung kirchlicher Einrichtungen in der staatlichen Rechtsordnung.
Im sich nun anschließenden ersten Abschnitt des Hauptteils arbeitet der Verfasser zunächst die allgemeinen religionsverfassungsrechtlichen Kriterien für die Zuordnung von Einrichtungen zu einer Religionsgemeinschaft heraus. Ein besonderes Augenmerk legt er dabei auf den Wortlaut und die Tatbestandsmerkmale des Art. 137 Abs. 3 WRV, auf die verfassungsimmanten Schranken des religiösen Selbstbestimmungsrechts, auf die notwendige Rechtfertigung für die Privilegierung kirchlicher Einrichtungen sowie auf die verfassungsrechtliche Definition einer Religionsgemeinschaft. Der Verfasser grenzt in diesem Teil seiner Arbeit außerdem die staatlichen von den kirchlichen Anforderungen und die daraus folgenden unterschiedlichen Beurteilungs- und Entscheidungskompetenzen von Staat und Kirche voneinander ab.
Im zweiten Abschnitt des Hauptteils widmet sich der Verfasser den besonderen Anforderungen der katholischen Glaubenslehre an kirchliche bzw. karitative Einrichtungen und untersucht die eingangs beschriebenen, teils neuartigen Organisationsformen und Zwecksetzungen karitativer Einrichtungen auf ihre Zuordnungsfähigkeit. Er befasst sich hier insbesondere mit den klassischen operativen Einrichtungsträgern, den ausgegliederten organisatorischen Hilfsdiensten sowie reinen Holdinggesellschaften und Fördereinrichtungen und grenzt außerdem für die Zuordnung schädliches und unschädliches wirtschaftliches Handeln voneinander ab. Schließlich kommt der Verfasser in diesem Abschnitt noch auf die verfassungsrechtlich notwendige institutionelle Verbindung zwischen Einrichtung und Kirche zu sprechen. Er geht insbesondere auch auf einige regelmäßig diskutierte Einzelfragen wie etwa die Bedeutung einer Mitgliedschaft in einem Caritasverband oder das Vorhandensein einer kanonischen Rechtspersönlichkeit näher ein. Am Ende dieses Abschnitts beleuchtet der Verfasser noch die Möglichkeiten einer „ordnenden“ Einflussnahme der Kirche für die im Bereich der organisierten Caritas immer häufiger anzutreffenden konzernartigen Unternehmensstrukturen.
Die Arbeit schließt mit einem „Gesamtergebnis“, das die für den Verfasser wesentlichen Erkenntnisse und Aussagen in wenigen Absätzen zusammenfasst. |
de_DE |
dc.description.abstract |
The subject of the thesis is the assignment of charitable institutions to the Roman Catholic Church in the legal sense of the german constitutional law. The thesis has a special attention on several types of judicial reorganisations of charitable institutions and services. |
en |
dc.language.iso |
de |
de_DE |
dc.publisher |
Universität Tübingen |
de_DE |
dc.rights |
ubt-podok |
de_DE |
dc.rights.uri |
http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=de |
de_DE |
dc.rights.uri |
http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=en |
en |
dc.subject.classification |
Staatskirchenrecht , Katholische Kirche , Ausgründung , Ausgliederung , Zuordnung , Caritas , Deutscher Caritasverband , Religion |
de_DE |
dc.subject.ddc |
340 |
de_DE |
dc.subject.other |
Constitutional , Assignment , Charitable institutions , Roman Catholic Church , Reorganisations |
en |
dc.title |
Die religionsverfassungsrechtliche Zuordnung von sozialkaritativen Einrichtungen und Diensten zur katholischen Kirche im Kontext von rechtlichen Umstrukturierungen |
de_DE |
dc.title |
The constitutional assignment of charitable institutions and services to the Roman Catholic Church in the context of judicial reorganisations |
en |
dc.type |
PhDThesis |
de_DE |
dcterms.dateAccepted |
2013-07-29 |
de_DE |
utue.publikation.fachbereich |
Rechtswissenschaft |
de_DE |
utue.publikation.fakultaet |
3 Juristische Fakultät |
de_DE |
dcterms.DCMIType |
Text |
de_DE |
utue.publikation.typ |
doctoralThesis |
de_DE |
utue.opus.id |
7097 |
de_DE |
thesis.grantor |
3 Juristische Fakultät |
de_DE |