Der Streit um die Versicherung des laufenden Geschirrs im Rahmen der Entwicklung der Feuerversicherung in Württemberg

DSpace Repositorium (Manakin basiert)


Dateien:

Zitierfähiger Link (URI): http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-65170
http://hdl.handle.net/10900/43767
Dokumentart: Dissertation
Erscheinungsdatum: 2012
Sprache: Deutsch
Fakultät: 3 Juristische Fakultät
Fachbereich: Rechtswissenschaft
Gutachter: Schiemann, Gottfried (Prof. Dr.)
Tag der mündl. Prüfung: 2012-05-16
DDC-Klassifikation: 340 - Recht
Schlagworte: Versicherung , Feuerversicherung , Württembergische Versicherung AG , Württemberg , Maschine
Freie Schlagwörter: Gebäudebrandversicherungsanstalt , Laufendes Geschirr
Insurance , Current harness , Fire insurance
Lizenz: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=en
Gedruckte Kopie bestellen: Print-on-Demand
Zur Langanzeige

Inhaltszusammenfassung:

Das geltende Versicherungsrecht steht nicht gerade im Zentrum akademisch gepflegter Rechtswissenschaft. Erst recht ist die Geschichte des Versicherungsrechts eine Randerscheinung. Das wird der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der Versicherung in den Jahrhunderten nach ihrem Aufkommen nicht gerecht. Daher hält der Autor es für lohnenswert, Dokumente aus dem Stuttgarter Staatsarchiv zum Streit über die Zugehörigkeit des „laufenden Geschirrs“ zur Monopolgebäudebrandversicherung der wissenschaftlichen Öffentlichkeit genauer bekannt zu machen. Die Quellen wurden schon von Paul Sauer in seiner Darstellung von zweihundert Jahren Württembergischer Gebäudebrandversicherung aus dem Jahre 1973 erwähnt. Die Dokumente schildern zwei Leitfälle zum Problem der Grenzziehung zwischen staatlicher Immobiliar- und privater Mobiliarversicherung. Dieser Streit hat beispielhafte Bedeutung für die Deckungsbreite verschiedener Versicherungssparten, die Prämienkalkulation und das versicherungsrechtliche Phänomen der Risikoausschlüsse im Allgemeinen. Die Berechtigung, sich mit diesem Thema zu befassen, ergibt sich aber auch daraus, zu verstehen, wie der Staat – nicht unbedingt auf die Zeit des Kameralismus beschränkt – durch Teilnahme am Wirtschaftsverkehr seinen Aufgaben zur Daseinsvorsorge nachkommt. Die Arbeit enthält einen Anhang, der fast so umfangreich ist wie der Textteil. Der Anhang dient nicht nur als Beleg der historisch-juristischen Darstellung, sondern als Quellenedition. In diesen Quellen geht es um den Umgang mit der Versicherung des „laufenden Geschirrs“ in zwei praktischen Fällen. Im einen Fall (Gaismayer) ging es um die Einrichtung einer Mühle, im anderen (Fürgang) um die Maschinen einer Spinnerei. Im ersten Fall entschied der König relativ schnell zugunsten des Beschwerdeführers, der durch fehlerhaftes Verhalten des Ortsvorstehers als Vertreter der Gebäudebrandversicherungsanstalt eine verbotene Doppelversicherung abgeschlossen hatte. Im anderen Fall, der viel umfangreichere Akten umfasst, erhielt der Beschwerdeführer auch durch königliche „Gnade“ die ihm vorenthaltene Versicherungsleistung. Davor und danach haben die verschiedensten Behörden und Sachverständigen zu dem Fall Stellung genommen, was eine klärenden Verfügung des Innenministeriums im Jahr 1843 notwendig machte. Vor der Darstellung der beiden Fälle wird in einem umfangreichen Einleitungskapitel die Entwicklung der Feuerversicherung in Württemberg dargestellt. Bis es zur wirtschaftspolitischen Aktivität des Herzogtums im 18. Jahrhundert kam, war eine lange Entwicklungszeit zu durchlaufen. In der Arbeit werden Ansätze des Versicherungswesens in anderen europäischen und deutschen Ländern dargestellt und zur Entwicklung in Württemberg in Beziehung gesetzt. Dabei wird zusammengefasst, was in der Sekundärliteratur über Württemberg schon berichtet worden ist. Besonderes Augenmerk legte der Autor auf die Darstellung der verschiedenen Rechtsgrundlagen von der Gründung der Anstalt im Jahr 1773 bis zur Brandversicherungsordnung von 1853, in der schlussendlich die Mitversicherung aller beim Betrieb einer Fabrik „in Bewegung versetzten Maschinen“ geklärt war. Hiermit war der Streit über das „laufende Geschirr“ beendet.

Abstract:

The applicable insurance law is not exactly in the center academically tended law. Especially the history of insurance law is marginal. That is not understandable because of the social and economic importance of insurance in the centuries following its emergence. Therefore, the author considers it worthwhile to make documents from the Stuttgart State Archives known to the scientific community. The documents describe the problem of demarcation between public and private real estate furniture insurance. This dispute has exemplary significance for the wide coverage of various insurances, the price-calculation and the phenomenon of risk exclusions in insurance law in general. The author wants to describe, how the state - not necessarily limited to the time of cameralism - fulfills its tasks through participation in trade and commerce. The author puts special attention on the presentation of different legal bases of the founding of the Institute in 1773 to Fire Insurance Code of 1853, in which ultimately the co-insurance of all machines in a factory, that are set in motion, was clarified. This was the end of the dispute over the "current harness".

Das Dokument erscheint in: