Inhaltszusammenfassung:
Teil 1 dieser Arbeit geht der Frage nach, ob die Sanktion Berufsverbot als Maßregel der Besserung und Sicherung gem. §§ 61 Nr. 6, 70 ff StGB überholt ist und nicht als Strafe reformiert werden sollte. In Betracht kommen dabei die Möglichkeiten eines Berufsverbots als Haupt- oder Nebenstrafe, oder als Strafe nach dem Vorbild der Vermögensstrafe gem. § 43a StGB (alt). Problematisiert werden soll dabei auch die Frage, in wie weit dogmatische Unterschiede zwischen Maßregel der Besserung und Sicherung und Strafe einer Umgestaltung entgegenstehen könnten, und ob bei einer Gestaltung des Berufsverbots als Strafe Ziele der jetzigen Berufsverbotsmaßregel dennoch gewahrt blieben oder zumindest auf andere Art und Weise ausgeglichen werden könnten.
Teil 2 der Arbeit behandelt die Fragestellung, ob das System von Miteinander und Nebeneinander des strafrechtlichen Berufsverbots und von Berufsverboten aus anderen Bereichen, wie Verwaltungs- oder Standesrecht, durch Vereinheitlichung und Verbindung der Verfahren vereinfacht und optimiert werden kann. Die Untersuchung soll hierbei im Speziellen unter Beachtung der Problempunkte der Eigenständigkeit der Instanzen, der Gewaltenteilung und der Rechtsfolgenkompetenzen geschehen.
Darüber hinaus wird in Teil 3 erörtert, auf welche Weise eine EU-weite Geltung von angeordneten strafrechtlichen Berufsverboten erreicht werden kann. Dabei spielt die Fragestellung eine entscheidende Rolle, ob hierzu die Harmonisierung der unterschiedlichen Berufsverbotssanktionen in den EU-Staaten durch Schaffung einer europaweiten Berufsverbotsnorm möglich ist, oder ob und inwieweit eine gegenseitige Anerkennung von strafrechtlichen Berufsverbotsentscheidungen anzustreben ist.