Inhaltszusammenfassung:
Der richterliche Entscheidungsprozeß wird betrachtet als ein Prozeß der Bewertung, d.i. der Anwendung von Werten und Normen auf Sachverhalte. Fakten und Normen werden unterschieden; Faktenfindung und Normenfindung sind die wichtigsten Subprozesse bei der Bewertung. Beide werden differenziert: nach Sachprogramm und nach Verfahrensprogramm (Metaregeln), die jeweils aus formellen und informellen Prämissen bestehen; nach Selektionsräumen des Entscheidens (bei den Fakten: Abstraktion, bei den Normen: Ermessen) und schließlich nach den Stereotypien des Entscheidens (bei den Fakten: Alltagstheorien, bei den Normen: Normalfiguren). Mit diesem Bezugsrahmen wurden Daten in teilnehmender Beobachtung erhoben; geachtet wurde auf die Strategien des richterlichen Verhaltens. Der Verfasser war ein Jahr als Gerichtsassessor in Zivilkammern an westdeutschen Landgerichten tätig. Einige Probleme der teilnehmenden Beobachtung in Positionen mit gesellschaftlicher Macht werden geschildert. Die sich abzeichnenden Ergebnisse werden in Beispielen angedeutet. Auffällig etwa ist die Beobachtung, daß Richter die infrage kommenden Alternativen umfassend reduzieren, und zwar sowohl in faktischer wie in normativer Hinsicht. Durch Abstraktion werden die relevanten Fakten vermindert, und im Ermessensspielraum werden die vorhandenen Alternativen oft nicht wahrgenommen.