Inhaltszusammenfassung:
Die Forderung, Jugendstrafe durch Erziehung abzulösen, bleibt naiv, solange nicht geklärt ist, was dabei mit „Erziehung” gemeint ist. Je mehr man über das Leben in „totalen Institutionen” weiß, desto schwieriger wird es, zwischen Erziehung und Strafe praktisch zu unterscheiden. Hier liegen vier Paradoxien vor: 1. die Äquivalenz von Strafe und Erziehung; 2. die Beherrschung des Erziehungsbegriffs durch das juristische Denken; 3. der Widerspruch von Personalisierung und Stereotypisierung; 4. die Verbindung von Strafvermeidung und Entmündigung. Aus diesen Paradoxien wird deutlich, daß der jugendliche Gefangene in der Entfremdung lebt. Wir brauchen daher einen neuen Begriff von einer nicht fremdbestimmten Erziehung.