Inhaltszusammenfassung:
Für das Studium der Verarbeitungsprozesse, mit denen soziale Lebensbedingungen in kriminelles Handeln umgesetzt werden, erweisen sich weder der systemtheoretische Schichtungsbegriff noch der materialistisch-gesellschaftstheoretische Klassenbegriff als fruchtbar. Ein handlungstheoretischer Ansatz, der davon ausgeht, daß Menschen durch den Aufbau materieller und bewußter Handlungen ihre soziale Lage als Mängellage so verarbeiten, daß sie ihre Existenz dauerhaft sichern können, ist hier überlegen. Mängellagen sind durch Besitzlosigkeit und Machtunterworfenheit der Mehrheit der Menschen einer Gesellschaft gekennzeichnet. Das handlungstheoretische Forschungsinteresse gilt der Frage, wie Verhaltensweisen und Situationsdefinitionen zur Überwindung dieser Benachteiligungen entwickelt werden.