Inhaltszusammenfassung:
Am Beispiel von Stephan Leibfrieds 'Curriculum der Rechtswissenschaft' wird die Problematik eines Reformkonzepts erörtert, das die Kriterien für eine Integration von Rechts- und Sozialwissenschaften aus allgemeinen geschichtsphilosophischen Annahmen über eine fortschreitende 'Vergesellschaftung des Rechts' gewinnt, aus denen die Notwendigkeit einer 'Versozialwissenschaftlichung der Jurisprudenz' abgeleitet wird. Diesem Konzept, das den Rechtsformalismus nur umgeht und ihn dadurch unangefochten läßt, wird das Programm einer immanenten Kritik der Jurisprudenz entgegengestellt, das die Ansatzpunkte für eine Kooperation mit den Sozialwissenschaften nicht dekretiert, sondern aus den Binnenstrukturen der Jurisprudenz gewinnt.