Inhaltszusammenfassung:
Als praxisrelevant bezeichnete Ergebnisse kriminologischer Forschung werden in zunehmendem Maße benutzt, um kriminalpolitische Entscheidungen zu begründen. Der Bedarf an wissenschaftlichem Wissen wird dabei z. T. aus administrationsinterner Produktion gedeckt. Eine Kritik der sog. Staatsforschung sollte jedoch nicht nur auf den Tatbestand der Institutionalisierung abheben, sondern auch (theoretische und methodologische) Wissenschaftskritik betreiben. Am Beispiel der verwissenschaftlichen Diskussion über Sozialtherapie im Strafvollzug werden einige Aspekte der Verwissenschaftlichung, unabhängig von der staatlichen Institutionalisierung kriminologischer Forschung diskutiert.