Warum sollte das Strafrecht Funktionen haben? : Gespräch mit Louk Hulsman über den Entkriminalisierungsbericht des Europarates

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/182067
http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-1820676
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-123381
Dokumentart: Wissenschaftlicher Artikel
Erscheinungsdatum: 1983
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
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Inhaltszusammenfassung:

Der Europarat veröffentlichte mit dem „Report on Decriminalisation" erstmalig ein Dokument, in dem Entkriminalisierung nicht als begrenzte Aktion zur Flurbereinigung bei Bagatell- und Moraldelikten, sondern als prinzipiell offene Strategie zur Minimierung, bzw. Abschaffung von Strafrechtszwang angesehen wird. Damit ergeben sich gegenüber der liberalen Reformpolitik - in der Bundesrepublik Deutschland vor allem durch die Alternativentwürfe der Strafrechtsprofessoren vertreten - trotz bestimmter Gemeinsamkeiten in den Reformstrategien mittlerer Reichweite fundamentale Differenzen. Ein Gespräch mit Louk H. C. Hulsman, dem Initiator und Vorsitzenden der Entkriminalisierungskommission, erklärt Hintergründe und Schwierigkeiten radikaler Intervention in den offiziellen Diskurs, die sich weder vereinnahmen noch ausgrenzen lassen will.

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