Inhaltszusammenfassung:
Die in den westlichen Industriestaaten mit großem Aufwand propagierte und ausprobierte ,,Diversion", aber auch die in der kritischen Kriminologie feststellbare Tendenz zur Betonung entstaatlichter Alternativen zur justiziellen Konfliktlösung können von Japan lernen. Das formelle Recht besitzt dort einen geringen Stellenwert, Vermögens- wie Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdelikte werden in der Regel unter den Beteiligten geregelt. Der Autor, der sich wie kein anderer Kriminologe in japanischen wie in deutschen Verhältnissen auskennt, beschreibt Ausmaß und Methoden, aber auch die Risiken der informellen Sozialkontrolle und leistet damit einen Beitrag auch zur aktuellen Diskussion über den Abolitionismus in der Kriminalpolitik.