Inhaltszusammenfassung:
Ob eine Abolition des Strafrechts möglich ist, entscheidet sich an der Frage der gegenwärtigen und künftigen Gesellschaft ohne Strafrecht. Der Aufsatz befaßt sich daher mit den Gesellschaftsvorstellungen, die den verschiedenen abolitionistischen Richtungen zugrunde liegen. Untersucht werden die Beiträge von Christie, Hulsman, Mathiesen und der Bericht des European Committee on Decriminalisation. Diesen Richtungen fügt die Autorin ein neues abolitionistisches Modell hinzu, das auf der Differenzierung von "System" und "Lebenswelt" nach Habermas beruht. Vom Standpunkt der Lebenswelt ist eine Dekolonialisierung vom Strafrecht dringend geboten.