Inhaltszusammenfassung:
Der Aufsatz befaßt sich mit dem unterschiedlichen Stellenwert des Strafrechts innerhalb der abolitionistischen und der feministischen Bewegung. Während das primäre Ziel des Abolitionismus die Abschaffung des Strafrechts ohne jede Bedingung ist, verlangen Feministinnen, daß auch das Strafrecht, als eine unter vielen Institutionen, die postulierte gleiche Behandlung im Hinblick auf das Geschlecht sowohl in seinem Wortlaut, wie auch im Prozeß verwirklicht. Gemeinsame kriminalpolitische Ziele beider Bewegungen ließen sich nur dann verwirklichen, wenn sie sich den übergeordneten Werten Gleichheit!Gerechtigkeit verschreiben würden.